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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 24/2025
Die Landkreisverwaltung informiert
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Aktuelle Entwicklungen zur Geflügelpest im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Ausbruch in Entenmastbetrieb - Sperrzone eingerichtet

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdachtsfall auf Influenzavirus H5 N1 in einem Entenmastbetrieb bestätigt. Amtliche Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung wurden bereits eingeleitet und werden aktuell durchgeführt. Durch den Landkreis wurde eine Sperrzone eingerichtet. Die Allgemeinverfügung hierzu trat am 28.11.2025 in Kraft.

Die Sperrzone besteht aus einer Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern. Darin eingeschlossen sind die Ortsteile Grimme, Reuden/Anhalt und Reuden-Süd der Stadt Zerbst/Anhalt. Hier gelten spezielle Regelungen.

Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort eine Überwachungszone festgelegt. Diese betrifft folgende Orte:

Stadt Zerbst/Anhalt:

  • Ortsteile Bornum, Deetz, Dobritz, Nedlitz, Polenzko, Straguth
  • Ortschaft Bornum: Ortsteile Garitz, Kleinleitzkau, Trüben
  • Ortschaft Grimme: Ortsteil Golmenglin
  • Ortschaft Lindau: Ortsteil Kerchau
  • Ortschaft Nedlitz: Ortsteil Hagendorf
  • Ortschaft Polenzko: Ortsteile Bärenthoren, Mühro
  • Ortschaft Straguth: Ortsteile Badewitz, Gollbogen

In der Sperrzone ist Geflügel aufzustallen. Weiterhin müssen die Geflügelbestände überwacht und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

In dem betroffenen Geflügelbetrieb wird, den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechend, der Bestand von rund 66.000 Enten gekeult.

Die Stallpflicht für die übrigen Teile des Landkreises ist seit dem 04.12.2025 aufgehoben. Dies gilt auch für das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art.

Alle Halter von Geflügel im Landkreis werden aufgefordert, die Wirksamkeit der Biosicherheitsmaßnahmen ihrer Tierhaltungen zu überprüfen, um einen Eintrag des Influenzavirus in ihre Geflügelbestände zu vermeiden. Tierhalter sollen die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf gesundheitliche Veränderungen prüfen. Plötzliche erhöhte Tierverluste (3 Tiere innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße bis einschließlich 100 Tiere, ansonsten mehr als 2 Prozent) sind durch einen Tierarzt abzuklären. Gegebenenfalls ist der Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen des Landkreises zu informieren. Geflügelhalter haben Aufzeichnungen über sämtliche Tierbewegungen (Zu- und Abgänge, Verendungen, Schlachtungen) zu führen. Diese Regelung bezieht sich auf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Schützen Sie Ihren eigenen Geflügelbestand und verhindern Sie die Einschleppung dieser Tierseuche.

Kontakt für Rückfragen von Tierhaltern:

FB Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen

Telefonnummer: 03496 60 1940

E-Mail: vetamt@anhalt-bitterfeld.de