Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führte gem. § 73 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt das förmliche Verfahren zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird die Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023 mit Erscheinen dieses Amtsblattes auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld:
www.anhalt-bitterfeld.de bekannt gemacht. Die Verordnung mit ihren Schutzbestimmungen, die topografischen Karten sowie die Auflistung der betroffenen Flurstücke sind unter dieser Internetadresse abrufbar.