Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 auf der Grundlage des § 120 KVG LSA i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 6 Verbandssatzung den folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021, in der von DR. DORNBACH & PARTNER TREUHAND GmbH geprüften Fassung, mit einer Bilanzsumme von 29.296.593,79 EUR und einem Jahresüberschuss von 740.226,54 EUR (inklusive Rechenschaftsbericht) wird bestätigt. | |
| 2. | Der Zweckverband erwirtschaftete im Haushaltsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 740.226,54 EUR. | |
| Davon entfallen auf die Mitgliedskommunen folgende Anteile: | ||
| - | Stadt Bitterfeld-Wolfen 363.295,92 EUR | |
| - | Stadt Sandersdorf-Brehna 376.930,62 EUR | |
| Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. | ||
| 3. | Der Verbandsgeschäftsführer wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Bekanntmachung inkl. der Auslegung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen. | |
| 4. | Dem für das Haushaltsjahr 2021 verantwortlichen Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung erteilt. | |
Der vorstehende Jahresabschluss des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In der Zeit vom 06.03.2023 bis 14.03.2023 liegt der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes zum 31. Dezember 2021 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland, Sonnenallee 23-25, 06766 Bitterfeld-Wolfen zu den nachfolgend genannten Geschäftszeiten oder nach gesonderter Vereinbarung zur Einsichtnahme aus:
montags bis donnerstags 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
freitags 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bitterfeld-Wolfen, 03.03.2023
Auf der Grundlage der §§ 8, 9 und 11 Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert am 07.06.2022, dem Gesetz für kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen Anhalt (GKG LSA) vom 26.2.1998, zuletzt geändert am 14.07.2020, der §§ 2 und 5 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA), zuletzt geändert am 15.12.2020 und der §§ 47 und 50 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 6. Juli 1993, zuletzt geändert am 26.06.2018, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland in ihrer Sitzung am 16.02.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 7 Gebührenmaßstab, Gebührensätze, Entstehung und Fälligkeit
der Gebührenschuld
(3) Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt 0,12 €/m² Grundstücksfläche.
§ 11 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Änderungssatzung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Bitterfeld-Wolfen, 03.03.2023