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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 3/2024
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG)

Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:

Mit Bescheid vom 13.11.2023 (Az: 66.17/4000/1.6.2-20/21-45/22) wurde auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 vom 24.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 16, 19 Abs. 1 und 2 BImSchG für die wesentliche Änderung der mit Datum vom 22.11.2022 genehmigten WEA Nordex-N-163-5.7 auf den Anlagentyp Nordex N-163-6.X mit einer Nennleistung von 6,80 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m am Standort Gemarkung Drosa, Flur:10, Flurstück 81 erteilt.

1.

Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:

Genehmigung nach § 16 BImSchG

1.1 Genehmigungsgegenstand

Auf Grundlage der §§ 4, 16, 19 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 vom 24.11.2022 (letztmalig ergänzt am 13.10.2023) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 1 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der mit Datum vom 22.11.2022 genehmigten WEA auf den Anlagentyp Nordex N-163-6.X mit einer Nennleistung von 6,80 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m erteilt.

1.2 Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 1 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM ETRS89 Zone 32N):

Tabelle 1: Kenndaten WEA

Standortkoordinaten

Bezeichnung

Typ

Nennleistung

Nabenhöhe

Rotor-

durchmesser

Rechtswert

Hochwert

WEA KO-5(19)

Nordex N 163

6,80 MW

164 m

163 m

698.837

5.745.454

Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.

1.3 Andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:

- Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),

1.4 Erlöschen der Genehmigung

Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit der Errichtung der Anlage begonnen wurde.

1.5 Kostenträger des Verfahrens

Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.

1.6 Nebenbestimmungen

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.

1.7 Auslegung

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

19.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024

im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

Montag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

2.

Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.

Bitterfeld, den 01.02.2024

gez. Danneberg
Fachbereichsleiterin
FB Umwelt- und Klimaschutz

Betretung von Waldgrundstücken

Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 77) wird bekanntgemacht, dass die Beschäftigten der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld sowie Personen, die im Auftrag der Verwaltung tätig werden, Waldgrundstücke sowie die freie Landschaft im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung im Jahr 2024 begehen werden.

Köthen (Anhalt), 01.02.2024

gez. Grabner
Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld