Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 13.11.2023 (Az: 66.17/4000/1.6.2-20/21-45/22) wurde auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 vom 24.11.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 16, 19 Abs. 1 und 2 BImSchG für die wesentliche Änderung der mit Datum vom 22.11.2022 genehmigten WEA Nordex-N-163-5.7 auf den Anlagentyp Nordex N-163-6.X mit einer Nennleistung von 6,80 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m am Standort Gemarkung Drosa, Flur:10, Flurstück 81 erteilt.
1.
Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
Genehmigung nach § 16 BImSchG
Auf Grundlage der §§ 4, 16, 19 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 vom 24.11.2022 (letztmalig ergänzt am 13.10.2023) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 1 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der mit Datum vom 22.11.2022 genehmigten WEA auf den Anlagentyp Nordex N-163-6.X mit einer Nennleistung von 6,80 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 1 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM ETRS89 Zone 32N):
Tabelle 1: Kenndaten WEA
| Standortkoordinaten | |||||
| Bezeichnung | Typ | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotor- durchmesser | Rechtswert | Hochwert |
| WEA KO-5(19) | Nordex N 163 | 6,80 MW | 164 m | 163 m | 698.837 | 5.745.454 |
Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
- Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit der Errichtung der Anlage begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
19.02.2024 bis einschließlich 04.03.2024
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
2.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Bitterfeld, den 01.02.2024
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 77) wird bekanntgemacht, dass die Beschäftigten der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld sowie Personen, die im Auftrag der Verwaltung tätig werden, Waldgrundstücke sowie die freie Landschaft im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung im Jahr 2024 begehen werden.
Köthen (Anhalt), 01.02.2024