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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 3/2024
Amtliche Informationen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Zweckverband die folgende von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 11.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1. im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.957.420 Euro

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.957.420 Euro

2. im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  769.520 Euro

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  802.080 Euro

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  1.998.990 Euro

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf  —  1.300.240 Euro

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  103.570 Euro

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf  —  271.500 Euro

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 25.104.850 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 140.000 Euro festgesetzt. Der Kassenkredit wird für die Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen und der Zwischenfinanzierung von Zuschüssen im Rahmen der GRW Infrastrukturförderung verwendet.

§ 5

Die von den Mitgliedsgemeinden an den Verband zu übertragenden Finanzeinnahmen gemäß § 11 der Verbandssatzung betragen zum Ausgleich der laufenden Aufwendungen 355.180 Euro. Das Finanzaufkommen im Einzelnen:

Stadt Bitterfeld-Wolfen

299.760,00 Euro

Stadt Sandersdorf-Brehna

35.420,00 Euro

Bitterfeld-Wolfen, 16.02.2024

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 19.02.2024 bis 27.02.2024 im Verwaltungsgebäude, Sonnenallee 23-25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Kommunalaufsichtsbehörde verzichtet auf eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung.

Bitterfeld-Wolfen, 16.02.2024

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer