Die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25. Juli 2005 in der zuletzt gültigen Fassung bekannt, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Jahr vom 04. April - 05. April 2025 eine Jägerprüfung durchgeführt wird.
An nachfolgenden Stellen werden bis zum 28. Februar 2025 die entsprechenden Anträge entgegengenommen:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
oder die Bürgerämter
Das Formular kann auch von der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden.
Bei der Antragstellung ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachzuweisen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro zu entrichten.
Zur Jägerprüfung kann sich anmelden, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist.
Die Untere Jagdbehörde beschränkt gemäß § 4 Abs. 1a der LJagdG-DVO die Teilnehmerzahl auf 25 Prüflinge.
Mit der Zulassung zur Prüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.
Weitere Auskünfte können die Sachbearbeiter der unteren Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel.: 03496 60-1511 und 60-1527, erteilen.