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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 4/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Fachbereiche vorgestellt - heute: Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Einsatz im Tierpark Köthen 2017 zur Bekämpfung der Geflügelpest.

Die Mitarbeiter des Fachbereiches führen Kontrollen zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben durch.

Der Fachbereich überwacht ebenso die Sicherheit von Lebensmitteln.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der dem Dezernat IV Bauen, ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zugeordnet ist, mit seinen vielfältigen Aufgaben näher. Insgesamt hat die Kreisverwaltung vier Dezernate. Zudem sind einige Fachbereiche direkt dem Landrat unterstellt.

Der Landkreis ist als untere Veterinärbehörde Teil des öffentlichen Veterinärwesens und sorgt mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Tier und Mensch.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat neben seinem Hauptsitz in der Zeppelinstrasse in Köthen zwei Außenstellen am Fischmarkt in Zerbst sowie in der Röhrenstrasse in Bitterfeld. Hier befinden sich auch Kurierstandorte des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. In den Fachdiensten Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz und Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung sind derzeit 26 Mitarbeiter tätig. Der Fachbereich überwacht etwa 7.000 landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungen sowie etwa 2.700 Lebensmittelbetriebsstätten.

Die Veterinärfachverwaltung unterrichtet sich ständig über den Stand und das Vorkommen von Tierseuchen, den Gesundheits- und Verbraucherschutz beim Verkehr mit Lebensmitteln, die wissenschaftlichen Entwicklungen auf den veterinärmedizinischen Gebieten und die technische, wirtschaftliche und wettbewerbliche Entwicklung in den das öffentliche Veterinärwesen berührenden Bereichen. Sie überwacht die Anwendung und Auswirkung der Rechtsvorschriften.

Der Fachdienst Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz erfüllt unter anderem Aufgaben in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Tierarzneimittelüberwachung, Tierschutz und tierische Nebenprodukte.

Tierseuchenbekämpfung:

Der Fachbereich ist für die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten im Inland und die Abwehr der Einschleppung dieser Krankheiten aus dem Ausland verantwortlich (staatliche Tierseuchenbekämpfung). Er trägt damit Mitverantwortung für einen seuchenfreien Tierbestand innerhalb der Europäischen Union. Dazu werden durch den Fachdienst Tierhalter registriert, erfasst und die Einhaltung von Meldeverpflichtungen der Tierhalter (zum Beispiel Stichtags- und Bewegungsmeldungen) kontrolliert. Viehhandels- und Transportunternehmen werden zugelassen und überwacht. Für das Verbringen von Tieren und tierischen Produkten werden Bescheinigungen ausgestellt oder Attestierungen durchgeführt. Dies betrifft auch den Reiseverkehr mit Heimtieren. Veranstaltungen mit Tieren werden genehmigt und überwacht. Im Nutztierbereich werden unter anderem die Einhaltung von Untersuchungsintervallen oder die Einhaltung vorgeschriebener Impfungen kontrolliert. Der Fachdienst ist verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften bei landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der EU-Agrarförderung.

Den von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Gesundheitsbehörde wird über Beobachtungen, die für deren Tätigkeit von Bedeutung sind, unterrichtet.

Tierarzneimittelüberwachung:

Die Mitarbeiter überwachen den Verkehr mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, für Tiere und deren Anwendung, insbesondere bei den Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Hierfür werden amtliche Kontrollen zu Arzneimittelanwendungen in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit ist die Überprüfung von Maßnahmenplänen der Tierhalter zur Reduktion der Verwendung von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren.

Tierschutz:

Der Fachdienst sorgt für die Erfüllung der besonderen Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Er überwacht beispielsweise den Tierhandel, die Tiertransporte und die Tierhaltungen. Für zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten mit Tieren werden Genehmigungen und Erlaubnisse nach Tierschutzrecht ausgestellt. Diese erlaubnispflichtigen Betriebe werden risikoorientiert kontrolliert. Das tierschutzgerechte Töten und Schlachten von Tieren wird ebenso überwacht. Der Fachdienst stellt hierfür Sachkundenachweise aus und überprüft mit dem Sachverständigen des Landes die verwendeten Geräte und Anlagen. Ein zunehmender Schwerpunkt der amtlichen Überwachung ist die Überprüfung von Tierhaltungen aufgrund von Anzeigen. Es werden Kontrollen zur Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in privaten Tierhaltungen, in landwirtschaftlichen Betrieben, Tierparks oder Zirkussen durchgeführt.

Tierische Nebenprodukte:

Die Veterinärbehörde überwacht die Lagerung, den Transport und die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten oder von toxischen Stoffen zu verhindern. Die bei der Tierkörperbeseitigung erzeugten Produkte werden in zugelassenen Einrichtungen verarbeitet bzw. vernichtet. Das Verfüttern dieser Produkte ist weitgehend verboten.

Der Fachdienst Lebensmittel-/Futtermittelüberwachung erfüllt u.a. Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz, Fleischhygiene, Milchhygiene und Futtermittelüberwachung.

Verbraucherschutz:

Die Kontrolleure überwachen die Gewinnung, Herstellung, Lagerung und Abgabe von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft, um einen umfassenden Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten. Weitere Aufgaben sind die Überwachung des Verkehrs von Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakwaren. Der Fachdienst führt hierzu risikoorientiert amtliche Kontrollen durch und entnimmt Proben zur Untersuchung beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt. Die Überwachung von speziellen europäischen und nationalen Vorschriften zu Handelsklassen oder Etikettierungen sowie der Marken- und Herkunftsschutz sind weitere Tätigkeiten. Der Fachdienst wird bei der Verbraucherberatung durch fünf Pilzsachverständige im Landkreis unterstützt.

Fleischhygiene:

Der Fachdienst ist für die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere, einschließlich des Schlachtgeflügels, vor und nach der Schlachtung zuständig. Bei der amtlichen Untersuchung wird unter anderem auf sichtbare Zeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierseuchen). Die stichprobenartigen Untersuchungen auf Arzneimittelrückstände, mikrobiologische Untersuchungen und die Untersuchung auf Trichinen sind ebenfalls Teil der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung. Die Überwachung von für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen zugelassenen Betrieben ist ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Entenschlachtbetrieb in Reuden-Süd wird durch sieben Mitarbeiter vor Ort durchgeführt.

Zusätzlich übernehmen zwölf niedergelassene Tierärzte sowie drei Fachassistenten die amtliche Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen im Landkreis.

Futtermittelüberwachung:

Die amtliche Futtermittelüberwachung ist seit 2002 Teil des Tätigkeitsfeldes des Landkreises. Der Fachdienst wirkt bei Fragen der Tierernährung, der Futtermittelherstellung und des Futtermittelverkehrs mit, um die Gesundheit der Tiere zu schützen, die Verschleppung von Krankheitserregern durch das Futter zu verhüten, die Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern und die gesundheitliche und qualitative Unbedenklichkeit der von Tieren gewonnenen Lebensmittel zu gewährleisten. Es werden speziell ausgebildete Kontrolleure eingesetzt, um die Aufgaben der Futtermittelüberwachung von der Registrierung über die Mitarbeit bei der Zulassung von Betrieben bis zur amtlichen Kontrolle der Unternehmen und Beprobung von Futtermitteln zu erfüllen. Seit mehreren Jahren hat sich auch der Heimtierfuttermittelsektor erheblich erweitert und gehört zum Aufgabenfeld des Fachdienstes. Ein wesentlicher Schwerpunkt im Bitterfelder Raum ist die Überwachung der durch Überschwemmungen kontaminierten landwirtschaftlichen Flächen in den Muldeauen.

Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens decken somit das Prinzip "vom Stall bis zum Tisch" als grundlegendes Prinzip der Lebensmittelsicherheit vollständig ab. Sie werden in Abstimmung mit anderen Fachverwaltungen durchgeführt.