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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 4/2025
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:

Mit Bescheid vom 13.12.2024 (Az66.33/4000/1.6.2-003/23) wurde auf Antrag der Windpark Packendorfer Teich GmbH & Co. KG mit Sitz am Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen vom 16.06.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 19 Abs. 1 und 2 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 13 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N163/ 6.X mit einer Nabenhöhe von 164,00 m an den Standorten

WEA 01 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

6

WEA 02 - Gemarkung Gödnitz - Flur 10 - Flurstück

22, 23

WEA 03 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

10, 11

WEA 04 - Gemarkung Gödnitz - Flur 10 - Flurstück

166

WEA 05 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

20, 21

WEA 06 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

26

WEA 07 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

72

WEA 08 - Gemarkung Gödnitz - Flur 11 - Flurstück

55

WEA 09 - Gemarkung Güterglück - Flur 12 - Flurstück

54

WEA 10 - Gemarkung Güterglück - Flur 11 - Flurstück

52

WEA 11 - Gemarkung Güterglück - Flur 11 - Flurstück

8

WEA 12 - Gemarkung Walternienburg - Flur 3 - Flurstück

501/11,17

WEA 13 - Gemarkung Walternienburg - Flur 4 - Flurstück

24, 27

erteilt. Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:

I

Genehmigung nach §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 BImSchG

1.1 Genehmigungsgegenstand

Auf Grundlage der §§ 4 und 19 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag Windpark Packendorfer Teich GmbH & Co. KG mit Sitz am Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen vom 16.06.2023 (letztmalig ergänzt am 14.10.2024), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 3 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 13 WEA vom Typ Nordex N163/ 6.X mit einer Nabenhöhe von 164,00 m an den oben genannten Standorten erteilt.

1.2 Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 13 WEA mit folgenden Daten (Angaben in ETRS 89/UTM Zone 32):

Tabelle 1: Kenndaten WEA

1.3 Andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:

-

Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),

-

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA),

-

Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

-

die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.4 Erlöschen der Genehmigung

Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde.

1.5 Kostenträger des Verfahrens

Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.

1.6 Nebenbestimmungen

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.

1.7 Auslegung

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

17.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025

im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im

OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.14 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

Montag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-715 anzumelden.

Während des Auslegezeitraums 17.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025 kann zusätzlich die digitale Version des Genehmigungsbescheides (pdf-Format) unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Anhalt-Bitterfeld/beteiligung/themen/1000836 unter dem Reiteröffentliche Bekanntmachung“ heruntergeladen werden, sowie auch auf der Internetseite des Landkreises https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/immissionsschutzbehoerde.html.

Hinweis: Zum Öffnen des Bescheides wird ein hierfür entsprechendes Programm benötigt.

Hinweis gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG:

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde - hier: Untere Immissionsschutzbehörde, Landkreis Anhalt-Bitterfeld - angefordert werden.

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.

Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs.1 S.2 BImSchG).

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle zu stellen.

Bitterfeld, den 11.02.2025

Danneberg
Fachbereichsleiterin
FB Umwelt- und Klimaschutz