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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 4/2025
Die Landkreisverwaltung informiert
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Neue Richtwerte für Kosten der Unterkunft

Der Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld hat auf seiner Sitzung am 21. November 2024 einstimmig die Empfehlung für Landrat Andy Grabner ausgesprochen, die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung zu unterzeichnen und zum 1. April 2024 in Kraft zu setzen. Dem ist der Landrat gefolgt. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG gelten die nachstehenden Werte als angemessen:

Vergleichsraum I: Stadt Zerbst/Anhalt

Vergleichsraum II: Stadt Köthen (Anhalt), Stadt Aken (Elbe), Osternienburger Land, Stadt Südliches Anhalt

Vergleichsraum III: Stadt Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee, Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Zörbig

Die Angemessenheitsrichtwerte für die Kosten der Unterkunft müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Hierzu wurden zum Stichtag 1. April 2024 bei kleinen und großen Vermietern entsprechende Erhebungen vorgenommen.