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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 4/2026
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:

Mit Bescheid vom 29.12.2025 (Az: 66.17/4000/1.6.2-11/23) wurde auf Antrag der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG mit Sitz in 18246 Steinhagen, Alte Dorfstraße 1 vom 05.05.2023 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windenergieanlage (WEA K-1 bis K-9) vom Typ Nordex N 163 – 7.0 in den Gemarkungen Dornbock und Drosa unter Berücksichtigung des Repowerings von 12 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Dornbock und Drosa erteilt.

Mit Datum vom 15.01.2026 erfolgte der Bauherrenwechsel auf die UGE Windpark Wulfen Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit Sitz in der Dorfstraße 20a in 18276 Lohmen.

Die vorbezeichnete Änderungsgenehmigung wird hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 ff BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

1. Verfügender Teil des Genehmigungsbescheides
1.1. Genehmigungsgegenstand

„Auf der Grundlage des § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der

MBBF Windparkplanung GmbH & Co.KG

Alte Dorfstraße 1

18246 Steinhagen

vom 05.05.2023, sowie den Ergänzungen (letztmalig 03.12.2025) unbeschadet der auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehend in der Anlage 3 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen

9 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N -163 - 6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Leistung von 7,0 MW in den Gemarkungen Kleinpaschleben und Drosa

unter Berücksichtigung des Repowerings von 12 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Kleinpaschleben und Drosa zu errichten und zu betreiben. Der wesentlichen Änderung liegt die Genehmigung unter dem Aktenzeichen Az: LI00054 860/1 zugrunde.

1.2. Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 9 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM/ETRS89 Zone 32):

Tabelle 1: Kenndaten WEA

WEA Nr.

Anlagentyp

Nennleistung

Gemarkung/Flur/Flurstück

Standortkoordinaten

Rechtswert

Hochwert

WEA K1

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 24 und 23

698.250

5.743.050

WEA K2

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 16

698.315

5.743.445

WEA K3

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 10

698.592

5.743.729

WEA K4

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 4

698.708

5.743.380

WEA K5

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 18

698.722

5.742.893

WEA K6

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 18

698.580

5.742.514

WEA K7

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 55

698.971

5.742.425

WEA K8

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 1000 und 52/2

699.202

5.742.713

WEA K9

Nordex N 163

7,0 MW

Gemarkung Drosa

Flur: 13 Flurstück: 37

699.041

5.743.714

Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.

Repowering

Für die zu errichtenden WEA werden folgende WEA innerhalb und außerhalb von Windvorranggebieten zurückgebaut:

Tabelle 2: Kenndaten der zurückzubauenden WEA

WEA Nr.

Anlagentyp

Nennleistung

Gemarkung/Flur/Flurstück

Standortkoordinaten

Rechtswert

Hochwert

WEA KP 1

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 1001

698.647

5.743.678

WEA KP 2

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 1006

698.288

5.743.364

WEA KP 3

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 4

698.664

5.743.371

WEA KP 4

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 57

698.981

5.743.364

WEA KP 5

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 24

698.214

5.742.993

WEA KP 6

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 19

698.634

5.743.026

WEA KP 7

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 61/1

698.961

5.742.990

WEA KP 8

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 1003

699.300

5.743.016

WEA KP 9

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 1 Flurstück: 1004

698.511

5.742.747

WEA KP 10

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 1001

699.219

5.742.704

WEA KP 11

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Drosa

Flur: 13 Flurstück: 36

698.817

5.742.433

WEA KP 12

Tacke TW 1.5s

1,5 MW

Gemarkung Kleinpaschleben

Flur: 2 Flurstück: 1007

699.126

5.742.349

Die erforderliche Abbruchanzeige für den Rückbau der Bestandsanlagen ist nicht Bestandteil der Genehmigung.

1.3. Andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt folgende, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:

  • Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),
  • Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA),
  • Wasserrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der Genehmigung der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.4 Erlöschen der Genehmigung

Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde.

1.5 Kostenträger des Verfahrens

Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.“

2. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.

Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs. 1 S. 2 BImSchG).

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.

Nebenbestimmungen

Die Genehmigung ist gemäß § 12 BImSchG mit Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.

Auslegung

Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides vom 18.12.2025 mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

16.03.2026 bis einschließlich 30.03.2026

zur Einsicht aus.

Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass die Dokumente während des vorbezeichneten Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter:

https://uvp-verbund.de Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zulassungsentscheidungen Errichtung und Betrieb von 1 WEA im Windpark Dornbock zugänglich gemacht werden.

Zudem liegt der gesamte Bescheid beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

Montag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-716 anzumelden.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

 — 

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in 06366 Köthen (Anhalt) erhoben werden.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg gestellt und begründet werden.

gez. Danneberg
Fachbereichsleiterin
FB Umwelt- und Klimaschutz