Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 29.12.2025 (Az: 66.17/4000/1.6.2-11/23) wurde auf Antrag der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG mit Sitz in 18246 Steinhagen, Alte Dorfstraße 1 vom 05.05.2023 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 9 Windenergieanlage (WEA K-1 bis K-9) vom Typ Nordex N 163 – 7.0 in den Gemarkungen Dornbock und Drosa unter Berücksichtigung des Repowerings von 12 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Dornbock und Drosa erteilt.
Mit Datum vom 15.01.2026 erfolgte der Bauherrenwechsel auf die UGE Windpark Wulfen Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit Sitz in der Dorfstraße 20a in 18276 Lohmen.
Die vorbezeichnete Änderungsgenehmigung wird hiermit gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 8 Satz 2 ff BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„Auf der Grundlage des § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der
MBBF Windparkplanung GmbH & Co.KG
Alte Dorfstraße 1
18246 Steinhagen
vom 05.05.2023, sowie den Ergänzungen (letztmalig 03.12.2025) unbeschadet der auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehend in der Anlage 3 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen
9 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N -163 - 6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Leistung von 7,0 MW in den Gemarkungen Kleinpaschleben und Drosa
unter Berücksichtigung des Repowerings von 12 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Kleinpaschleben und Drosa zu errichten und zu betreiben. Der wesentlichen Änderung liegt die Genehmigung unter dem Aktenzeichen Az: LI00054 860/1 zugrunde.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 9 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM/ETRS89 Zone 32):
Tabelle 1: Kenndaten WEA
| WEA Nr. | Anlagentyp | Nennleistung | Gemarkung/Flur/Flurstück | Standortkoordinaten |
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| Rechtswert | Hochwert |
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| WEA K1 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 24 und 23 | 698.250 | 5.743.050 |
| WEA K2 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 16 | 698.315 | 5.743.445 |
| WEA K3 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 10 | 698.592 | 5.743.729 |
| WEA K4 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 4 | 698.708 | 5.743.380 |
| WEA K5 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 18 | 698.722 | 5.742.893 |
| WEA K6 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 18 | 698.580 | 5.742.514 |
| WEA K7 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 55 | 698.971 | 5.742.425 |
| WEA K8 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 1000 und 52/2 | 699.202 | 5.742.713 |
| WEA K9 | Nordex N 163 | 7,0 MW | Gemarkung Drosa Flur: 13 Flurstück: 37 | 699.041 | 5.743.714 |
Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Repowering
Für die zu errichtenden WEA werden folgende WEA innerhalb und außerhalb von Windvorranggebieten zurückgebaut:
Tabelle 2: Kenndaten der zurückzubauenden WEA
| WEA Nr. | Anlagentyp | Nennleistung | Gemarkung/Flur/Flurstück | Standortkoordinaten |
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| Rechtswert | Hochwert |
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| WEA KP 1 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 1001 | 698.647 | 5.743.678 |
| WEA KP 2 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 1006 | 698.288 | 5.743.364 |
| WEA KP 3 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 4 | 698.664 | 5.743.371 |
| WEA KP 4 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 57 | 698.981 | 5.743.364 |
| WEA KP 5 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 24 | 698.214 | 5.742.993 |
| WEA KP 6 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 19 | 698.634 | 5.743.026 |
| WEA KP 7 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 61/1 | 698.961 | 5.742.990 |
| WEA KP 8 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 1003 | 699.300 | 5.743.016 |
| WEA KP 9 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 1 Flurstück: 1004 | 698.511 | 5.742.747 |
| WEA KP 10 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 1001 | 699.219 | 5.742.704 |
| WEA KP 11 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Drosa Flur: 13 Flurstück: 36 | 698.817 | 5.742.433 |
| WEA KP 12 | Tacke TW 1.5s | 1,5 MW | Gemarkung Kleinpaschleben Flur: 2 Flurstück: 1007 | 699.126 | 5.742.349 |
Die erforderliche Abbruchanzeige für den Rückbau der Bestandsanlagen ist nicht Bestandteil der Genehmigung.
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der Genehmigung der von der Genehmigung erfassten Anlage und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.“
2. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs. 1 S. 2 BImSchG).
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.
Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 BImSchG mit Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
Auslegung
Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides vom 18.12.2025 mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
16.03.2026 bis einschließlich 30.03.2026
zur Einsicht aus.
Die Auslegung wird dadurch bewirkt, dass die Dokumente während des vorbezeichneten Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter:
https://uvp-verbund.de Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zulassungsentscheidungen Errichtung und Betrieb von 1 WEA im Windpark Dornbock zugänglich gemacht werden.
Zudem liegt der gesamte Bescheid beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-716 anzumelden.
Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
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Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in 06366 Köthen (Anhalt) erhoben werden.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg gestellt und begründet werden.