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Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung soll im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum 01.01.2024 eine weitere Funktion eines
im Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren besetzt werden.
Die Aufgaben des stellvertretenden Kreisbrandmeisters ergeben sich u. a. aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG).
Insbesondere obliegen ihm im Auftrag des Landkreises die folgenden Aufgaben:
| - | Beratung und Unterstützung der Bürgermeister und Gemeindewehrleiter in allen Fragen des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und dem Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld |
| - | Überprüfung der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft |
| - | Übernahme der Leitung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren bei Erfordernis |
| - | Leiter einer Technischen Einsatzleitung nach § 9 Abs. 1 KatSG-LSA bei Bedarf |
| - | Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren |
| - | Planung und Durchführung von Übungen im Brandschutz auf Kreisebene |
| - | Durchführung bzw. Teilnahme an Dienstberatungen auf Landkreis- und Landesebene |
| - | enge Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister und dem Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Anhalt-Bitterfeld |
| - | Mitwirkung bei der Repräsentation der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Anhalt-Bitterfeld innerhalb und außerhalb der Kreisgrenzen |
Vertretung des Kreisbrandmeisters im Verhinderungsfall.
Der stellvertretende Kreisbrandmeister erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Zur Erledigung der dienstlichen Belange steht dem stellvertretenden Kreisbrandmeister ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Die Bewerber müssen fachlich geeignet und Mitglied des Einsatzdienstes einer Freiwilligen Feuerwehr im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sein.
Neben den beamtenrechtlichen Voraussetzungen sind nach § 4 Abs. 1 LVO-FF i.V. mit § 4 Abs. 2 u. § 3 Abs. 2 Anlage Teil 1 Nr. 10 LVO-FF nachfolgende Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zu erbringen:
| - | die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum „Verbandsführer“ und |
| - | die Funktionsübertragung zum „Verbandsführer“ und |
| - | eine Mindestdienstzeit in der Funktion „Verbandsführer“ von mindestens fünf Jahren und |
| - | der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und |
| - | der abgeschlossene Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ |
Weiterhin sind bei einer Bewerbung mit vorzulegen:
| • | Nachweis zur gesundheitlichen Tauglichkeit für den Einsatzdienst in der Feuerwehr |
| • | Nachweise zur regelmäßigen Fortbildung als Mitglied des Einsatzdienstes in einer Freiwilligen Feuerwehr am Standort nach Nr. 1.10 der FwDV 2 der letzten 6 Jahre |
| • | Nachweise zur regelmäßigen Fortbildung als Führungskraft in einer Freiwilligen Feuerwehr / als Führungskraft der Freiwilligen Feuerwehr i.S. des § 2 Abs. 3 AusbVO-FF der letzten 6 Jahre |
Eine zeitliche befristete Funktionsübertragung für die Dauer von zwei Jahren i.S. der FwDV 2 nach § 4 Abs. 2 LVO-FF i.V. mit § 3 Abs. 2 LVO-FF (ohne Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis) ist ausgeschlossen. Die Regelungen der FwDV 2 können zur zeitlichen befristeten Funktionsübertragung daher keine Anwendung finden.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben als Kreisbrandmeister werden weitere Bedingungen vorausgesetzt:
| • | keine Funktionsausübung als Orts-, Stadt- oder Gemeindewehrleiter, |
| • | keine Hinderungsgründe i.S. d. § 14 Abs. 2 BrSchG LSA (Ein Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist nicht beabsichtigt.) |
| • | Führerschein Klasse B |
| • | Tagesverfügbarkeit für geplante dienstliche Maßnahmen |
| • | Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung. |
Die Vorstellung der Bewerber vor den Wehrleitern der Einheitsgemeinden nach § 15 Abs. 1 BrSchG erfolgt zur Dienstberatung des Kreisbrandmeisters mit den Stadt- und Gemeindewehrleitern am 23.05.2023 in der Ortsfeuerwehr Raguhn.
Gemäß § 16 Abs. 3 BrSchG erfolgt am 04.07.2023 die Auswahl zur Besetzung dieser Funktion im Rahmen eines Vorschlagsverfahrens durch die Wehrleiter der Einheits-gemeinden nach § 15 Abs. 1 BrSchG (Stadt- und Gemeindewehrleiter) des Landkreises Anhalt- Bitterfeld.
Sofern der Bewerber von den Stadt- und Gemeindewehrleitern für die Funktion vorgeschlagen wurde, ist noch ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG umgehend bis zum 15.07.2023 den Bewerbungsunterlagen nachzureichen.
Bewerbungen für die Funktion des ehrenamtlichen stellvertretenden Kreisbrand-meisters sind bis zum 28.04.2023 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) schriftlich einzureichen.
Bewerbungsunterlagen mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag werden zurückgesandt, andernfalls werden sie bis zu drei Monate nach Besetzung der Stelle zur Abholung aufbewahrt und anschließend vernichtet. Wir weisen darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.
Weiterhin werden die Bewerber (m/w/d) darauf hinweisen, dass ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Bewerbung erhoben werden.