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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 5/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

Vergabeausschuss am 20.02.2023

Freihändige Vergabe gemäß VOL/A

Digitalisierung Musikgalerie an der Goitzsche

Antrag auf Abweichen

Erstellung einer Website

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A i. V. m. § 5 Abs. 2 der Verordnung über die

Auftragswerte nach der Unterschwellenverordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

6.12.2022 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wurde erteilt.

BV/0720/2023

VGA 22-2023

Freihändige Vergabe gemäß VOL/A

Industrie- und Filmmuseum Wolfen

Antrag auf Abweichen

Anschaffung von Digitalisierungstechnik

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A i. V. m. § 5 Abs. 2 der Verordnung über die

Auftragswerte nach der Unterschwellenverordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom

16.12.2022 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wurde erteilt.

BV/0719/2023

VGA 23-2023

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Europagymnasium Bitterfeld

Anschaffung von Technik und Software inkl. Dienstleistungen

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Dubrau GmbH, Muldinsel 1, 06800 Raguhn-Jeßnitz wurde erteilt.

BV/0717/2023

VGA 24-2023

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A

Kreishaus Am Flugplatz Köthen

Schadstoffmessungen

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Wessling GmbH, 06188 Landsberg wurde erteilt.

BV/0721/2023

VGA 25-2023

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A

Berufsbildenden Schulen, Standort Köthen

Erneuerung Sicherheitstechnik

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Elektro Seidel GmbH, 06406 Bernburg (Saale) zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 114.929,68 EUR wurde

erteilt.

BV/0718/2023

VGA 26-2022

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach §§ 4, 10, 19 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Dornbock/Drosa/Kleinpaschleben

Mit Datum vom 24.05.2022 beantragte die MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG mit Sitz in der Alten Dorfstraße 1 in 18246 Steinhagen die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Nordex N 163- 6x mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 1.50 m im Windpark Dornbock, am Standort:

WEA 1

Gemarkung Drosa

Flur: 1

Flurstück: 80

WEA 2

Gemarkung Drosa

Flur: 1

Flurstück: 74

WEA 3

Gemarkung Drosa

Flur: 1

Flurstück: 120

WEA 4

Gemarkung Drosa

Flur: 1

Flurstück: 61

Zur Prüfung der UVP-Pflicht lagen folgende Unterlagen vor:

-

Antragsunterlagen nach §§ 4 und 19 Abs. 1 und 2 BImSchG vom 24.05.2022 für die Errichtung und den Betrieb von 4 WEA vom Typ Nordex N 163- 6x

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des für die Nutzung von Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg vorgesehenen Vorranggebietes VRG III Dornbock/Drosa/Kleinpaschleben.

Die nächstliegenden Ortschaften befinden sich in einem Abstand von > 1000 Metern. Besonders schützenswerte Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Seniorenheime etc. sind in einem Umkreis von < 1000 Metern nicht vorhanden.

Ergebnis der Feststellung nach § 5 UVPG

Für das o. g. Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Begründung:

Der Antrag nach §§ 4 und 19 Abs.1, 2 BImSchG beinhaltet die Errichtung von 4 WEA im Windpark Dornbock/Drosa/Kleinpaschleben. Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG und ist der Nummer 1.6.3 des Anhangs 1 - Liste UVP-pflichtige Vorhaben - zuzuordnen. Für das Vorhaben ist eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.

Das Vorhaben ist als Neuvorhaben zu betrachten. Für Neuvorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 2 UVPG die Pflicht zur Durchführung einer UVP, wenn eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls beinhaltet ein 2-stufiges Prüfverfahren.

Im Teilschritt 1 sind die örtlichen Gegebenheiten dahingehend zu prüfen, ob sich daraus Besonderheiten für die Anlage 3 Nr. 2.3 genannten besonders geschützten Gebiete ergeben. Ergeben sich diese nicht, ist die standortbezogene Vorprüfung beendet.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich für die im Einwirkungsbereich des beantragten Vorhabens befindlichen Schutzgebiete gemäß Anlage 3 Nr. 2.3 keine besonderen Empfindlichkeiten und Schutzziele im Zusammenhang mit dem beantragten Vorhaben ableiten.

Es besteht keine UVP-Pflicht. Diese Feststellung ist gemäß § 7 Abs.3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können auf Antrag auf der Grundlage der Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zi 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen als der zuständigen Genehmigungsbehörde eingesehen werden.

Bitterfeld, den 15.03.2023

gez. Ellwert
Stellv. Fachbereichsleiter
FB 66 Umwelt- und Klimaschutz