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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 5/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Bestätigung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des Vorsitzenden für 2021

Der Jahresabschluss 2021 wurde gemäß § 118 KVG LSA (vom 17.06.2014, GVBl. LSA S. 288, in der zurzeit geltenden Fassung) erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erteilte mit Bericht vom 02.01.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

„Der Jahresabschluss der RPG entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Satzungen und anderer Rechtsnormen. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation. Die Risiken der zukünftigen Entwicklung sind ableitbar.“

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat gem. § 120 Abs. (1) KVG LSA am 03.03.2023 mit Beschluss Nr. 02/2023 den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüften Jahresabschluss 2021 festgestellt, über die Verwendung des Jahresfehlbetrages beschlossen und dem Vorsitzenden die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2021 erteilt.

Der vorstehende Beschluss wurde dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 120 Abs. (2) KVG LSA mit Schreiben vom 08.03.2023 mitgeteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht liegt nach § 120 Abs. (2) KVG LSA

vom 11.04.2023 bis zum 19.04.2023

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, in den Dienststunden am

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag bis Donnerstag

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

öffentlich aus.

Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de // Aktuelles // Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Köthen (Anhalt), den 10.03.2023

gez. Grabner
Vorsitzender

Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsicht der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitter­feld-Wittenberg zur Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg"

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg beab­sichtigt, den Sachlichen Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" gem. § 7 Abs. 1 S. 3 Raumordnungsge­setz (ROG vom 22.12.2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.2022, BGBl. I S. 1353) auf­zustellen. Die Planungsregion umfasst die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg.

Mit dieser Bekanntmachung wird das Aufstellungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 ROG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA vom 23.04.2015, GVBl. LSA S. 170, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017, GVBl. LSA S. 203) ein­geleitet.

I. Veranlassung

Mit dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) hat der Bundesgesetzgeber einen veränderten Rechtsrahmen für den Ausbau der Windenergienutzung im Bundesgebiet geschaffen.

Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 (rechtswirksam seit 29.09.2018) wurden Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt, welche die Rechtswirkungen gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 in der bis zum 01.02.2023 geltenden Fassung des BauGB aufweisen (Ausschlusswirkung). Gem. § 245e Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 4. Januar 2023, BGBl. I Nr. 6) wird diese Ausschlusswirkung am 31.12.2027 außer Kraft treten.

Eine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung wird künftig nur erreicht, wenn die Flächenbei­tragswerte der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Windenergieflächenbedarfsgesetz (BGBl. I S. 1353) an den festgelegten Stichtagen (31.12.2027 bzw. 31.12.2032) eingehalten werden. Dann richtet sich die Zulässigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie nach § 35 Abs. 2 BauGB. D.h. nur im Einzelfall können Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten zugelassen wer­den, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Die im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 festgelegten Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten umfassen eine Flä­chenkulisse von 0,99 % der Regionsfläche und sind nicht ausreichend. Das Land Sachsen-Anhalt hat bis 31.12.2027 eine Fläche von 1,8 % und bis 31.12.2032 von 2,2 % für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Gem. Anlage 1 zu § 9a Abs. 2 LEntwG LSA (Kabinettsentwurf zur 2. Änderung) ist in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg voraussichtlich ein Anteil von 1,9 % bzw. 2,3 % festzulegen.

Aus der Gewährleistung der Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes ergibt sich das Erfordernis der Aufstellung des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Witten­berg".

II. Inhalt

Der Sachliche Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" soll textliche und zeichnerische Festlegungen zur Nutzung der Windenergie enthalten. Letztere sollen in Form von Vor­ranggebieten für die Nutzung der Windenergie und Vorranggebieten für Repowering von Windenergieanla­gen festgelegt wer­den.

Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.03.2023 erste Grundzüge der möglichen Festlegungen im Sinne von allgemeinen Planabsichten gebilligt und für die Aufstellungsbeteiligung freigegeben. Das Ar­beitspapier zeigt die Auswahlkriterien und mögliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung auf. Dieses Ar­beitspapier und die zugehörige Arbeitskarte sind im Internet unter

https://www.planungsregion-abw.de/regionalplanung/teilplan-windenergie/teilplan-2027

als Download verfügbar.

III. Umweltprüfung und Beteiligung

Der aufzustellende Sachliche Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG einer Umweltprüfung unterzogen. Dabei wird ein Umweltbe­richt entsprechend § 8 Abs. 1 ROG erstellt. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens nach 9 Abs. 2 ROG wird für die Verfahrensbetei­ligten und für die Öffentlichkeit die Gelegenheit beste­hen, zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windener­gie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitter­feld-Wittenberg" und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Der Vorschlag zum Untersuchungsrahmen einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungs­grads der Strategischen Umweltprüfung steht als Scopingunterlage im Internet auf der Website der Regiona­len Planungsgemeinschaft unter:

https://www.planungsregion-abw.de/regionalplanung/teilplan-windenergie/teilplan-2027

zur Information zur Verfügung. Bei Bedarf sind diese Un­terlagen in schriftlicher Form von der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft abzufordern.

IV. Aufforderung zur Mitteilung von Vorschlägen

Hiermit wird aufgefordert Vorschläge, Anregungen oder Bedenken für einen Entwurf des Sachlichen Teil­plans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" einschließlich Strategischer Umweltprüfung bis zum 31. Mai 2023 an folgende Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zu senden:

Regionale Planungsgemeinschaft

Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Geschäftsstelle

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt)

E-Mail: anhalt-bitterfeld-wittenberg@gmx.de

Köthen (Anhalt), den 07.03.2023

gez. Grabner
Vorsitzender