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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 5/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Zweckverband die folgende von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 15.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 12.544.300 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 140.000 Euro festgesetzt. Der Kassenkredit wird für die Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen und der Zwischenfinanzierung von Zuschüssen im Rahmen der GRW Infrastrukturförderung verwendet.

§ 5

Die von den Mitgliedsgemeinden an den Verband zu übertragenden Finanzeinnahmen gemäß § 11 der Verbandssatzung betragen zum Ausgleich der laufenden Aufwendungen 511.160 Euro. Das Finanzaufkommen im Einzelnen:

Stadt Bitterfeld-Wolfen

327.600,00 Euro

Stadt Sandersdorf-Brehna

183.560,00 Euro

Bitterfeld-Wolfen, 31.03.2023

Clemens Mai

Verbandsgeschäftsführer

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 17.04.2023 bis 25.04.2023 im Verwaltungsgebäude, Sonnenallee 23-25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung bestätigt.

Bitterfeld-Wolfen, 31.03.2023

Clemens Mai

Verbandsgeschäftsführer