Beschluss-Nr. 229-39/2024
Schülerbeförderung für das Schuljahr 2024/2025
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt- Bitterfeld beschließt auf Grundlage des § 45 (I) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung, sowie dem Kreistagsbeschluss vom 15.02.2023 (BV/0679/2022) abweichend von der Regelung in der Schülerbeförderungssatzung zu den festgelegten Mindestentfernungen (§§ 2 und 6), die kostenfreie Bereitstellung (auf Antrag) einer Schüler-RegioCard an alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klassen der allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Verlängerung des Modellprojektes für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis zum 31.07.2027 (Laufzeitende Konzession).
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 i.V.m. § 108 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 3.201.196,24 Euro.
Dieser Kredit wird für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus der Kreditermächtigung 2023 aufgenommen.
Beschluss-Nr. 231-39/2024
Haushaltskonsolidierungskonzept des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
B e s c h l u s s
Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt das vorliegende Programm „Programm zum Abbau der Liquiditätskredite im Zeitraum 2018- 2026 – Fortschreibung bis 2032“.
Beschluss-Nr. 232-39/2024
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
B e s c h l u s s
Der Kreistag beschließt die beiliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Beschluss-Nr. 233-39/2024
Nachwahl der weiteren Vertreterin der IHK Halle-Dessau für die V. Wahlperiode der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt Frau Stefanie Schmidt-Pforte, wohnhaft in Bitterfeld-Wolfen, als weitere Vertreterin der Institution IHK Halle-Dessau in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg.
Beschluss-Nr. 234-39/2024
Benennung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
| B e s c h l u s s | ||
| Der Kreistag stellt die Benennung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fest: | ||
| - | bisheriges Mitglied: | Herr Andreas Schwendler, Kreiselternvertretung Kita |
| - | bisheriges stellv. Mitglied | Herr Christian Heidrich, Kreiselternvertretung Kita |
| - | neues Mitglied | Frau Anna-Sophie Voges, Kreiselternvertretung Kita |
| - | neues stellv. Mitglied | Frau Nancy Trapp, Kreiselternvertretung Kita |
Beschluss-Nr. 235-39/2024
Antrag der Fraktion CDU-FDP zur Veränderung der Besetzung mit einem sachkundigen Einwohner im Bildungs- und Sportausschuss
B e s c h l u s s
Der Kreistag beschließt folgende Veränderung bei der Besetzung des Bildungs- und Sportausschusses:
bisherige sachkundige Einwohnerin: Frau Christel Vogel
neue/r sachkundige/r Einwohner/in: Herr Lars Schubert
gez. Grabner
Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Vergabeausschuss am 05.02.2024
Auftragserteilung freiberuflicher Leistungen gemäß 34 ff. HOAI
Beratungsleistung Breitbandausbau
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma MICUS Strategieberatung GmbH aus 40211 Düsseldorf zu einem Bruttoangebotspreis von 88.964,40 Euro zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer wird erteilt.
BV/0934/2024
Beschluss: VGA 01-2024
Freiberufliche Leistungen
Vorratsbeschluss Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz
Die Zustimmung zur eigenständigen Vergabe von Aufträgen an Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz bei einem voraussichtlichen Wertumfang der einzelnen Prüfaufträge von mehr als 25.000 EUR (netto) ohne erneute Beteiligung und Entscheidung des Vergabeausschusses wird erteilt.
BV/0936/2024
Beschluss: VGA 02-2024
Freihändige Vergaben gemäß § 3a Absatz 3 Satz 2 VOB/A
Vorratsbeschluss Ersatzvornahmen
Die Zustimmung zur Freihändigen Vergabe für Ersatzvornahmen im Rahmen des § 55 SOG LSA und Maßnahmen in unmittelbarer Ausführung im Rahmen des § 9 SOG LSA sowie die Zuschlagserteilung bei einem voraussichtlichen Wertumfang von mehr als 25.000 EUR (netto) ohne Beteiligung und Entscheidung des Vergabeausschusses wird erteilt.
BV/0937/2024
Beschluss: VGA 03-2024
Offenes Verfahren gemäß VgV
Reinigung Schulobjekte in Zerbst - Los 7 Glasreinigung
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Glanzexpress Gebäudedienstleistungs GmbH, Breite 23/25, 39261 Zerbst/Anhalt, inklusive Verlängerungsoption von 24 Monaten wird erteilt.
Beschluss: VGA 04-2024
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Straßendeckensanierung der Kreisstraße K 2091 Orteingang Bobbe bis Ortsausgang Dornbock
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der KEMNA Bau Ost GmbH & Co. KG, Paunsdorfer Straße 72, 04316 Leipzig zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 58.363,35 EUR wird erteilt.
BV/0939/2024
Beschluss: VGA 05-2024
Freihändige Vergabe gemäß VOB/A
K 2074 Stadt Südliches Anhalt OT Glauzig Erneuerung Ortsdurchfahrt in Glauzig und RW-Kanal
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft KTSB Bau GmbH Riesdorfer Weg 7, 06366 Köthen (Anhalt) und Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 1.564,850,00 EUR (davon Landkreis 1.120.407,61 EUR) wird erteilt, unter dem Vorbehalt, dass eine erneute Abstimmung mit der Stadt Südliches Anhalt erfolgt, dass diese Maßnahme dem Nahwärmenetz nicht widerspricht.
BV/0938/2024
Beschluss: VGA 06-2024
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Sekundarschule Zörbig Sanierung, 4.BA - Los 01 Abbruch Schornstein
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Roth, Mittelstraße 19, 06449 Aschersleben, zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 38.831,68 EUR wird erteilt.
BV/0935/2024
Beschluss: VGA 07-2024
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 07.02.2024 (Az: 66.17/4000/1.6.2-50/22) wurde auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in 01662 Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1 vom 19.12.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 10, 19 BImSchG i.V.m. § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage (WEA K 9) vom Typ Nordex N 163 - 6.X am Standort Gemarkung Kleinpaschleben, Flur 2, Flurstück 59 erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG wird hiermit der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung bekannt gegeben:
Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
Genehmigung nach § 4 BImSchG
1.1. Genehmigungsgegenstand
Auf der Grundlage der §§ 4, 10 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) wird auf Antrag der
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co.KG
Niederlassung Mitteldeutschland
Dr.-Eberle-Platz 1
01662 Meißen
vom 19.12.2022, sowie den Ergänzungen (letztmalig vom 19.10.2023) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehend in der Anlage 2 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Kapitel 4 festgesetzten Nebenbestimmungen
1 Windenergieanlage (WEA K 9) vom Typ Nordex N 163-6.X
mit einer Nennleistung von 6,80 MW, einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m
am Standort:
Gemarkung Kleinpaschleben | Flur: 2 | Flurstück 59 |
unter Berücksichtigung des Repowerings von 1 veralteten leistungsärmeren WEA am Standort Gemarkung Dornbock Flur 3, Flurstück 1007 zu errichten und zu betreiben.
Tabelle SEQ Tabelle ARABIC 1: Kenndaten Windenergieanlage (Errichtung)
| WEA Nr.
| Typ
| Nennleistung
| Nabenhöhe
| Rotordurchmesser
| Standortkoordinaten
| |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| K 9 | NordexN 163-6.X | 6,80 MW | 164 m | 163 m | 698.995 | 5.743.147 |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den aufgeführten Antragsunterlagen gemäß Anlage 2 dieses Bescheids.
Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Repowering
Für die zu errichtende WEA wird folgende WEA außerhalb des Vorranggebietes zurückgebaut.
Tabelle 2: Kenndaten Windenergieanlage (Rückbau)
| WEA Nr. | Typ | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotordurchmesser | Standortkoordinaten | |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| DB 6 | Enron1.5 s | 1,5 MW | 64 m | 71 m | 697.696 | 5.746.549 |
Der Rückbau der Bestandsanlage wird im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen geprüft. Die erforderliche Abbruchanzeige ist nicht Bestandteil der Genehmigung.
1.3. Andere behördliche Entscheidungen | |
| Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein: | |
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), einschließlich Abweichung nach § 66 Abs.1 BauO LSA, |
| - | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) Anlage 1, |
| - | die Zustimmung zur Anwendung des § 6 WindBG, |
| - | die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). |
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit dem Betrieb der Anlage begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
2. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
18.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Gegen den hiermit bekanntgegebenen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Bitterfeld, den 29.02.2024