Für Kinder aus Familien mit wenig Einkommen kann aus den Bildungs- und Teilhabepaket die Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung finanziell unterstützt werden.
Bei der Leistungsgewährung spielen viele Details eine Rolle.
Im Jobcenter werden viele Beratungsgespräche geführt.
Der Hauptsitz des Jobcenters befindet sich in der Chemieparkstraße in Bitterfeld.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Jobcenter, der dem Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter zugeordnet ist, näher. Die Vorstellung erfolgt in zwei Teilen. Heute beginnen wir mit der Fachabteilung Leistung, BuT, OwiG, Unterhalt und Ermittlung
Das Jobcenter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist seit dem 1. Januar 2023 als neuer eigenständiger Fachbereich in der Landkreisverwaltung organisiert. Dem Fachbereich gehören neben den als Stabstellen organisierten Haushalts-, Controlling- und Digitalisierungsbereich sowie der Widerspruchs-, Beschwerde- und Klagestelle auch die zwei Fachabteilungen „Arbeitsmarkt“ und „Leistungen, BuT, OwiG, Unterhalt, Ermittlung“ sowie die Fachbereichsleitung samt Vorzimmer an.
Insgesamt kümmern sich ca. 220 engagierte Mitarbeiter um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Jobcenterbetriebes. Es handelt sich mithin um einen der größten Fachbereiche der Landkreisverwaltung mit einem sehr umfangreichen Aufgabengebiet.
Die Mitarbeiter der Fachabteilung Leistungen, BuT, OwiG, Unterhalt, Ermittlung unterstützen derzeit knapp 7000 Bedarfsgemeinschaften, das sind rund 12.600 Bürgerinnen und Bürger, mit finanziellen Leistungen (Bürgergeld) sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT).
An den Standorten Bitterfeld, Köthen und Zerbst ist die Fachabteilung dafür jeweils mit einer Serviceeinheit (Frontoffice) und mindestens einem Fachdienst Leistungsgewährung (Backoffice) vertreten. Insgesamt untergliedert sich die Fachabteilung in zwei Fachdienste Service, fünf Fachdienste Leistungsgewährung/BuT und einem Fachdienst für die weiteren Aufgaben zum Unterhalt, der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und dem Ermittlungsdienst. Der Fachabteilung angegliedert ist auch die Aufgabe der Gewährung von BuT-Leistungen für weitere Rechtskreise, wie SGB XII-Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld/Kinderzuschlag. Rund 120 Mitarbeitende der Fachabteilung kümmern sich täglich um die Beantragung, Bearbeitung und Auszahlung von Bürgergeld- und BuT-Leistungen, die Prüfung und Bearbeitung von Umzugs- und Darlehensanträgen und allen weiteren Hilfeleistungsmöglichkeiten.
Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können Angebote in Schule und Freizeit genutzt werden, die man sich sonst nicht leisten kann. Das sind zum Beispiel Schul- und Kitaausflüge, der persönliche Schulbedarf oder die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Wird vom Bürger oder der Bürgerin noch der analoge Weg gewählt oder die gewünschte Dienstleistung wird noch nicht online angeboten, sind die Servicestellen die ersten Anlaufpunkte im Jobcenter. Die Mitarbeitenden der Servicefachdienste arbeiten im rotierenden System. Sie besetzen sowohl die Telefonie- und Tresenarbeitsplätze während der Öffnungs- und Telefoniezeiten des Jobcenters sowie die Beratungsplätze innerhalb und außerhalb dieser. Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen an fünf Werktagen die Beratungen terminiert. Während der Öffnungszeiten können Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin, im sogenannten freiem Zulauf besprochen werden. Das Aufgabenportfolio der Servicefachdienste umfasst die Vorbereitung des Antragsverfahrens, Identitätsprüfungen, die Datenersterfassungen in den Fachanwendungssystemen, die Klärung von Kurzanliegen, die Koordinierung von Terminierungen sowie die Erledigung weiterer vielfältiger koordinierender und administrativer Aufgaben. Die Mitarbeitenden der Servicefachdienste sind im Jobcenter das Herzstück der Kommunikationswege zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitarbeitenden.
In den Fachdiensten Leistungsgewährung erfolgt die gesamte Leistungssachbearbeitung zum Bürgergeld. Um Entscheidungen über Antragsstellungen auf Bürgergeld treffen zu können, müssen die Bedarfe aller Mitglieder einer antragstellenden Bedarfsgemeinschaft aufgenommen werden. Nach einer Vermögensprüfung und Prüfung vorliegender verschiedenster Einkunftsarten (bspw. Arbeitseinkommen, Kindergeld), können die individuellen Leistungsansprüche der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ermittelt und berechnet werden. Im Anschluss werden diese beschieden und zur Auszahlung angewiesen. Des Weiteren erfolgen unter anderem Prüfungen und Entscheidungen zu Darlehensanträgen, Mietkautionen, Winterfeuerungsbeihilfen, Kostenerstattungen bei erforderlichen Umzügen, beantragten Mehrbedarfen verschiedenster Art oder einmaligen Leistungen sowie über die Berücksichtigung von Guthaben oder fälligen Nachzahlbeträgen aus Betriebskostenabrechnungen.
Da es sich beim Bürgergeld um bedarfsabhängige Leistungen handelt, beeinflusst bereits jede kleine Veränderung in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung die Höhe der monatlichen Auszahlbeträge bis hin zur Aufhebung oder Rückforderung von bereits erfolgten Leistungszahlungen. Die Mitarbeitenden in den Fachdiensten Leistungsgewährung sind daher regelmäßig wiederkehrend mit den Leistungsänderungen ihnen zugeordneter Bedarfsgemeinschaften befasst. Auch sind sie für alle Rückabwicklungsvorgänge (Aufhebung, Erstattung, Aufrechnung von Überzahlungsbeträgen) zuständig.
Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden in den Fachdiensten Leistungsgewährung gehört es auch, Prüfaufträge aus den Datenabgleichen mit anderen Sozialleistungsträgern und Steuerstellen, anonymen Anzeigen und anderen Hinweisen nachzugehen, Anhörungen durchzuführen, etwaigen Sozialleistungsbetrug und Leistungserstattungen festzustellen sowie zur Ahndung an den Fachdienst OwiG abzugeben.
Der Fachdienst OwiG, Ermittlung, Unterhalt hat drei sehr abwechslungsreiche Aufgabengebiete im Jobcenter zu erfüllen. 14 Mitarbeitende aus der Fachabteilung sind für alle drei Standorte in Bitterfeld, Köthen und Zerbst in erster Linie zur Unterstützung einer rechtmäßigen Leistungsgewährung zuständig. Sie sind auch oft in beratender Funktion für die Bürgerinnen und Bürger unterwegs.
Einige Entscheidungen benötigen zudem den Blick „nach draußen“. Für solche Fälle gibt es die Mitarbeitenden im Ermittlungsdienst, die die beauftragten Außenprüfungen erledigen. Dabei sind eine Vielzahl von Fragen zu beantworten, die vom Schreibtisch aus nicht beurteilt werden können. Die Kolleginnen und Kollegen schauen sich, je nach Prüfauftrag, vor Ort die Gegebenheiten an, fassen dann das Gesehene zusammen, zum Teil unterlegt mit Fotos (bspw. bei Schimmelbefall in der Wohnung), und leiten einen Bericht zur Entscheidung an die Fachdienste Leistungsgewährung weiter. Unter anderem werden Prüfaufträge zu Wohnverhältnissen, Erreichbarkeiten, Bedarfen für Erstausstattungen bei einer Geburt oder einer neuen Wohnung, Notwendigkeiten für Umzüge oder auch Bedarfe für Winterfeuerungsbeihilfe verfolgt. Der Zutritt in das private Umfeld erfolgt jedoch nur mit Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein weiteres Aufgabengebiet dieses Fachdienstes ist die Prüfung von Unterhaltsansprüchen von Leistungsempfängern der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Dritten. Diese Ansprüche gehen mit Leistungsbezug Bürgergeld kraft Gesetz auf den Leistungsträger Jobcenter über und werden daher durch den Fachdienst gegenüber einer unterhaltspflichtigen Person geltend gemacht. Infolge werden Unterhaltspflichtige unter bestimmten Voraussetzungen zu Unterhaltszahlungen herangezogen. Die Prüfung umfasst überwiegend den Anspruch aus Kindesunterhalt. Auch wenn bereits Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz durch das Jugendamt gezahlt werden, ist zu prüfen, ob die unterhaltspflichtige Person den gesetzlichen Mindestunterhalt leisten kann. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz entbinden somit nicht von der Prüfung einer höheren Unterhaltspflicht.
Neben dem Kindesunterhalt werden auch Unterhaltsansprüche für Volljährige, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt sowie Ausbildungsunterhalt geprüft. Das Aufgabengebiet reicht bis zur gerichtlichen Durchsetzung dieser Unterhaltsansprüche.
Während des Leistungsbezuges der Unterhaltsberechtigten stehen die Mitarbeitenden des Fachdienstes OwiG, Ermittlung, Unterhalt diesen, teilweise aber auch den Unterhaltspflichtigen selbst, beratend und unterstützend zur Seite.
Bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erteilen die Mitarbeitenden Verwarn- und Bußgelder. Gleichzeitig arbeitet der Fachdienst auch mit den Behörden der Zollverwaltung und der Staatsanwaltschaft zusammen. Ziel ist es, Schwarzarbeit zu vermeiden und Betrugsfälle aufzudecken, um einen rechtmäßigen Leistungsbezug zu sichern.
Mitte 2022 wurde für das Jobcenter die Hybridpost eingeführt. Der überwiegende Postausgang erfolgt seither auf digitalem Wege. Seit November 2022 nutzt das Jobcenter nun auch die eAkte und seit kurzem kann das Jobcenter auf der Webseite des Landkreises seine ersten digitalen Antragsverfahren, wie den online-Antrag Bürgergeld, Weiterbewilligungsantrag, Veränderungsmitteilung u.a.m. anbieten.