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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 5/2026
Amtliche Informationen
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Bekanntmachung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Anhörung vor Abrundung von jagdbezirksfreien Flächen

Gemäß § 6 Absatz 3 Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt sollen jagdbezirksfreie Flächen einem benachbarten Jagdbezirk angegliedert werden.

In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, die nachfolgend genannten jagdbezirksfreien Flächen dem Eigenjagdbezirk (EJB) „Mosigkauer Heide" des Landes Sachsen-Anhalt anzugliedern:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe in m²

Schierau

7

27

1.546

Schierau

7

28

2.184

Schierau

7

29

369

Schierau

7

30

199

Schierau

11

118

10.210

Schierau

11

119

2.520

Schierau

11

120

2.580

Schierau

11

121

2.430

Schierau

11

122

2.530

Schierau

11

123

4.930

Schierau

11

124

5.080

Schierau

13

82

1.305

Gesamtfläche in m²35.883

Die Angliederung jagdbezirksfreier Flächen ist aus zweierlei Gründen notwendig. Zum einen geht das Bundesjagdgesetz mit seinen Zielsetzungen eines ökologischen Gleichgewichtes grundsätzlich von einer Bejagbarkeit aller Grundflächen aus. Zum anderen wird Wildschadensersatz nur für Schäden an Grundstücken gewährt, die einem Jagdbezirk angehören (§§ 29, 30 BJagdG). Auf jagdbezirksfreien Flächen müsste der Eigentümer mangels des Jagdausübungsrechtes Schäden durch den Wildbestand dulden, ohne für Wildschaden einen Ausgleich erlangen zu können.

Die betroffenen Flächen sind vollständig vom EJB umschlossen, sodass für eine Angliederung ausschließlich der EJB „Mosigkauer Heide" des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht kommt.

Bevor der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Untere Jagdbehörde eine Angliederungsverfügung erlässt, wird allen betroffenen Grundeigentümern, sowie dem Land Sachsen-Anhalt die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 15. Mai 2026 zum Sachverhalt zu äußern.

Sollte bis zum o.g. Termin keine Reaktion erfolgt sein oder die Äußerungen keine andere Entscheidung zulassen, wird beabsichtigt die Angliederung der betroffenen Flächen mit Wirkung zum 1. Juli 2026 an den EJB „Mosigkauer Heide" per Allgemeinverfügung vorzunehmen.

Im Auftrag

Rößler
Dezernent