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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 5/2026
Die Landkreisverwaltung informiert
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Die Untere Naturschutzbehörde informiert - Waschbär: Niedlich ABER invasiv

In den vergangenen Jahren - insbesondere in den Frühjahrs- und Sommermonaten – gingen bei der unteren Naturschutzbehörde zunehmend eine hohe Zahl an Meldungen zu vermeintlich verwaisten Waschbären ein. Viele Bürgerinnen und Bürger handeln dabei aus Mitgefühl und dem Wunsch zu helfen.

 

 

Der Waschbär (Procyon lotor) ist in Deutschland eine invasive Art (§ 7 Abs. 2 Nr. 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Er zählt nicht zur heimischen Fauna und unterliegt daher besonderen rechtlichen Regelungen. Nach geltendem Naturschutzrecht dürfen Waschbären, die einmal aus der Natur entnommen und in menschliche Obhut genommen wurden, nicht wieder ausgewildert werden (Art. 19 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014).

Das bedeutet: Jeder aufgenommene Waschbär muss dauerhaft untergebracht und versorgt werden (§ 40 Abs. 2 BNatSchG). Des Weiteren muss bei der Tierhaltung sichergestellt werden, dass die Tiere weder entweichen noch sich fortpflanzen können.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Entnahme der Tiere aus der Natur (verletzte Tiere, verwaiste Jungtiere) dem Jagdrecht unterliegt (Flächen außerhalb befriedeter Bezirke) und ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten gestattet bzw. von deren ausdrücklicher Zustimmung abhängig ist. Ohne Zustimmung handelt es sich um Jagdwilderei, die einen Straftatbestand darstellt.

Die Realität zeigt, dass die Zahl der aufgenommenen Waschbärenjungtiere die vorhandenen Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten deutlich übersteigt. Geeignete Einrichtungen sind stark überlastet. Die Folge ist, dass viele Jungtiere nicht artgerecht gehalten werden können. Statt eines natürlichen Lebens verbringen sie ihr Dasein häufig unter beengten Bedingungen, ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten und ohne natürliche Sozialstrukturen. Überdies ist die Privathaltung von Waschbärennach nach dem BNatSchG genehmigungspflichtig.

Ein entscheidender Punkt, der häufig zu Missverständnissen führt: Waschbären lassen ihre Jungen regelmäßig für mehrere Stunden allein, während sie auf Nahrungssuche sind. Ein scheinbar verlassenes Jungtier ist daher in den meisten Fällen nicht verwaist und benötigt keine menschliche Hilfe. Das Weibchen kehrt in der Regel zurück. Auch wenn nicht jedes Jungtier überlebt, gehört dies zu natürlichen Prozessen. So schwer dies emotional erscheinen mag – aus ökologischer Sicht ist dies natürlicher und für das Tier oft weniger leidvoll, als ein dauerhaftes Leben in Gefangenschaft.

Zur Vermeidung von Tierleid und Rechtsverstößen bittet die untere Naturschutzbehörde:

Waschbärenjungtiere unberührt lassen

Tiere aus Distanz beobachten

Keine eigenmächtigen Rettungsaktionen durchführen

Neben dem Waschbären treten in der Region zunehmend auch andere invasive Arten wie Nutria (Myocastor coypus) oder Bisamratten (Ondatra zibethicus) in Erscheinung, die ähnliche Herausforderungen mit sich bringen. Die untere Naturschutzbehörde weist auch hier eindringlich darauf hin, Nutria und Bisamratten nicht aus der Natur zu entnehmen, nach der Gefahrenabwehrverordnung der Kommunen bußgeldbewehrte Fütterung freilebender Tiere zu unterlassen und die Tiere ausschließlich aus sicherer Distanz zu beobachten.

Gut gemeinte Hilfe kann unbeabsichtigt zu dauerhaftem Tierleid führen. Naturschutz bedeutet nicht immer Eingreifen – häufig bedeutet er, natürliche Prozesse zuzulassen. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Waschbären, Nutria und Co. haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises.

Ansprechpartner: FD Natur- und Landschaftsschutz: 03496 601311, Fax: 03496 601312 oder naturschutz@anhalt-bitterfeld.de