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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 6/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Ehrenamtliche Richter gesucht

Die derzeitige Amtszeit ehrenamtlicher Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt endet im Dezember 2023. Eine Neuwahl für die nächste Amtsperiode, die fünf Jahre dauern wird, macht sich daher notwendig. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen u. a. Deutsche sein, das allgemeine Wahlrecht besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt haben. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufsrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte oder Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht berufen werden. Aufgabe der ehrenamtlichen Richter ist es, bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mitzuwirken. Auf Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht kommt es dabei nicht an. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter wird eine Entschädigung gezahlt.

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen und Interesse an dieser Aufgabe haben. Diese können sich schriftlich an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Recht/Kreisangelegenheiten, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) oder per E-Mail an lutz.keller@anhalt-bitterfeld.de bis spätestens 27.04.2023 wenden. Für telefonische Rückfragen steht Herr Keller, Telefon 03496/60-1556, zur Verfügung.