Bekanntmachung gemäß § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren zum Gewässerausbau „Renaturierung des Oberlaufs der Lindauer Nuthe mit dem Ziel der Verringerung der ökologischen Defizite und der Verbesserung des ökologischen Potentials des Gewässers unter Beachtung und Weiterführung der Maßnahmenentwürfe des Gewässerentwicklungskonzeptes Nuthe“ in der Gemarkung Lindau
Vorhabenträger: Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel
OT Lindau
Wiesenweg 4
39264 Zerbst/Anhalt
Zum o.g. Vorhaben ist ein Antrag nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 45 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) im Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eingegangen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat ein entsprechendes wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Antragsunterlagen sind unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Anhalt-Bitterfeld/beteiligung/themen/1001224 abgelegt und einzusehen.
Weiterhin liegen die Antragsunterlagen in Papierform bei der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das Vorhaben wird unter dem wasserrechtlichen Aktenzeichen 66.04/6270049/01/2025 geführt.
Gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder bei der Stadt Zerbst/Anhalt Einwendungen gegen den Plan erheben.
Ihre abschließende Stellungnahme zum Antrag nach § 68 WHG i.V.m. § 45 WG LSA ist bis zum 25.04.2025 abzugeben.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahme über das Beteiligungsportal unter den Button „Ihre Einwendungen“ abzulegen.
Sollten Sie sich bis zum genannten Termin nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Ihre Belange nicht berührt werden.