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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 6/2026
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Beschilderung von ausgewählten NATURA 2000-Gebieten des Landkreises Anhalt Bitterfeld

Um die biologische Vielfalt sowie die Lebensräume und Arten als Teil des Naturerbes zu erhalten und zu entwickeln, hat die Europäische Union das Schutzgebietssystem „Natura 2000" ins Leben gerufen. Natura 2000 ist ein zusammenhängendes europäisches Netz von besonders wichtigen Schutzgebieten. Alle Länder haben sich darauf verständigt, bestimmte Gebiete, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen.

In Sachsen-Anhalt ist diese Schutzausweisung in Form einer landesweit gültigen Verordnung vorgenommen worden. In Zusammenwirken zwischen der Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt Bitterfeld und dem Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e. V. wird im Rahmen eines von der EU und vom Land Sachsen-Anhalt geförderten ELER-Projektes die Koordinierung und Umsetzung der Ausschilderung der Natura 2000-Gebiete vorgenommen. Diese umfassen Fauna-Flora-Habitat- sowie Vogelschutzgebiete, die sich im Gebiet des Landkreises Anhalt- Bitterfeld befinden. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld informiert hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer über das Aufstellen von Schildern zur Ausweisung der Außengrenzen der entsprechenden Gebiete. Die Aufstellung der Schilder erfolgt insbesondere an den Zuwegungen und Zufahrten in die Schutzgebiete und soll die Erkennbarkeit des Grenzverlaufs ermöglichen. Der genaue Grenzverlauf der Schutzgebiete kann über die Internetseite https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/interaktive-karte/ abgerufen werden.

Folgende NATURA2000-Gebiete sind in einem ersten Schritt (Umsetzung spätestens bis Ende Februar 2027) teilweise nur anteilig betroffen:

FFH 0059 Obere Nuthe-Läufe

FFH 0060 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming

FFH 0127 Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen

FFH 0163 Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen

FFH 0200 Wiesen und Quellbusch bei Radegast

SPA0015 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg

Gemäß der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA), Kapitel 2, § 6 Absatz 6, ist das Aufstellen amtlicher Schilder zum Zwecke der Information über die besonderen Schutzgebiete sowie zu deren Kennzeichnung von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie sonstigen Nutzungsberechtigten zu dulden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 0340 2206141 bzw. per E-Mail, info@mittelelbe-foerderverein.de, an den Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e. V.