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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 6/2026
Die Landkreisverwaltung informiert
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Gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt für alle? - Fachkonzept Gleichstellung im SGB II wird erarbeitet

Dr. Kathrin Englert vom Zemtrum für Evaluation und Politikberatung stellt das "Fachkonzept Gleichstellung" in Bitterfeld vor.

Landkreismitarbeiter aus dem Jobcenter und anderen Bereichen diskutieren Vor- und Nachteile des Entwurfs.

Auch wenn es oft in unserer demokratischen und (zumindest theoretisch) gleichberechtigten Gesellschaft anders scheint: In der Realität hat nicht jeder die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt. Gründe hierfür gibt es viele. Neben der jeweiligen persönlichen Qualifikation sind hierbei insbesondere auch familiäre Umstände, das soziale Umfeld und strukturelle Hürden zu nennen – teils Merkmale die von Betroffenen oft nur bedingt beeinflusst werden können. Häufige Erschwernisse finden sich diesbezüglich insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie/Pflegebedürftigkeit von Angehörigen und dem jeweiligen Beruf sowie geschlechtsspezifische Vorurteile, die zu einem sehr hohen Anteil Frauen betreffen. Zur Entlastung der sozialen Kassen, zur Entspannung der Fachkräftesituation auf dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt aus Wirtschaftlichkeitsaspekten heraus, sollte eine gerechte Gesellschaft das Ziel verfolgen, derlei Nachteile auf dem Arbeitsmarkt bestmöglich auszugleichen.

Auf diesem Gebiet wird schon viel angeboten…aber das reicht bei weitem nicht aus.

Arbeitgeber spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie konkrete Rahmenbedingungen gestalten und somit aktiv zum Abbau struktureller Nachteile beitragen können. Zwar existieren Maßnahmen wie flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelungen, Teilzeitoptionen, betriebliche Kinderbetreuungsangebote oder Wiedereinstiegsprogramme nach Eltern- oder Pflegezeiten, doch sind diese in der Praxis oft noch nicht flächendeckend etabliert. Daher braucht es ein konsequenteres Umdenken in der Personalpolitik.

Insoweit möchte sich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Rahmen noch weiter fortentwickeln bzw. vorhandenen Strukturen weiter ausbauen und ein „Fachkonzept Gleichstellung im SGB II“ mit entsprechenden Arbeitshinweisen in den Arbeitsprozess des Jobcenters implementieren. Eine wesentliche Rolle im Rahmen der Umsetzung eines solchen Konzeptes spielen dabei Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (Fachabkürzung: BCA), eine in jedem Jobcenter vorgehaltene spezielle Personalie. Die BCA fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Die Aufgabe umfasst insbesondere die Beratung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern, die Initiierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Unterstützung beim Abbau struktureller Benachteiligungen. Ziel ist es, gleiche Zugangs- und Entwicklungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und nachhaltig zu sichern.

Beratungsinteressierte können hierfür gerne mit dem BCA des Jobcenters Landkreis Anhalt-Bitterfeld per E-Mail (fb55-beauftragter-chancengleichheit@anhalt-bitterfeld.de) oder unter 03493/5168199 Kontakt aufnehmen.

 

 

 

Am 14. April wurde der erste Entwurf eines im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt durch das ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung auf Basis einer ebenfalls mitbeauftragten Studie erstellten entsprechenden Fachkonzepts durch Vertreter des ZEP vorgestellt und unter den eingeladenen Vertretern der Kreishandwerkerschaft, des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie Bildungsträgern diskutiert.

Welche Vorteile bringt ein Fachkonzept Gleichstellung?

Klar ist, eine einheitliche Vorgabe begünstigt eine effiziente Umsetzung der strategischen Ansätze. Die Mitarbeiter der Jobcenter erhalten neben konkreten Arbeitshinweisen zum bestmöglichen Umgang mit benachteiligten Menschen und deren individuellen Problemlagen auch grundsätzliche Informationen zu möglichen Erschwernissen, die vielleicht nicht offensichtlich erkennbar sind. Der Fokus wird stark auf die individuelle Situation gelegt, weg von der bloßen Einhaltung starrer Regeln. Damit profitieren alle, die auf Hilfe der Jobcenter angewiesen sind und am Ende auch die gesamte Gemeinschaft, wenn dadurch Integrationsquoten gesteigert werden können.

Ein offener Prozess für alle

Das vorgestellte Dokument ist derzeit ein Entwurf. Es basiert auf einer fundierten Studie der ZEP, die die sechs kommunalen Jobcenter im Land Sachsen-Anhalt genau unter die Lupe genommen hat. Doch der Weg zur finalen Fertigstellung und Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Wochen und Monaten wird dieses Konzept nun gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der kommunalen Jobcenter sowie den beteiligten Akteuren und Kooperationspartnern der Jobcenter intensiv diskutiert. Das Ziel dieser Gespräche ist es, den „Bauplan" praxisnah zu schärfen:

  • Passt die bisherige Beratung zu den Menschen, die wir täglich betreuen?
  • Sind die vorgeschlagenen Wege realistisch bzw. umsetzbar?
  • Wo müssen wir noch nachbessern, um möglichst viele Nachteile zu erkennen und Wege zum Abbau aufzuzeigen?

Erst wenn diese Rückmeldungen aller Beteiligten eingeflossen sind und das Konzept entsprechend angepasst wurde, wird es als richtungsweisende Richtlinie gelten.

Dieses Fachkonzept ist kein trockenes Verwaltungspapier, das von oben diktiert wird. Es ist ein lebendiger Prozess, der in Zusammenarbeit mit denen entsteht, die den Alltag im Jobcenter gestalten. Der Landkreis verfolgt damit das Ziel, eine Gesellschaft zu schaffen, in der alle die möglichst gleichen Möglichkeiten haben, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten – und das beginnt bereits mit dem ersten Entwurf.