Beschluss-Nr. 114-16/2026
Mieterhöhung für das Jugendwohnheim, OT Bitterfeld, Hahnstückenweg 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt die Erhöhung der Mietkosten für das Jugendwohnheim des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die tageweise Nutzung auf 11,00 € und für die monatliche Nutzung auf 210,00 € zum 01.08.2026.
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Beschluss-Nr. 115-16/2026
2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die berufsbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2024/2025 bis 2028/2029
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt die in der Anlage I beigefügte 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die berufsbildenden Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld für den Planungszeitraum 2024/2025 bis 2028/2029.
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Beschluss-Nr. 116-16/2026
Benennung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
B e s c h l u s s:
Der Kreistag stellt die Benennung des beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses fest:
- bisheriges Mitglied: Frau Andrea Richter, Bundesagentur für Arbeit
- neues Mitglied: Herr Frank Jirschik, Bundesagentur für Arbeit
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Beschluss-Nr. 117-16/2026
Bestimmung eines Stellvertreters des Vertreters aus der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche
B e s c h l u s s:
Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld bestimmt Herrn Andreas Rößler, Dezernent des Dezernates III, als Stellvertreter des Vertreters aus der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche.
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Beschluss-Nr. 118-16/2026
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auf einen Dritten
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt die Übertragung der Beseitigung für die tierischen Nebenprodukte auf einen Dritten/geeigneten Anlagenbetreiber und schließt hierfür die als Anlage beigefügte Zweckvereinbarung zur Ermittlung eines geeigneten Dritten/geeigneten Anlagenbetreibers ab. Die dabei dem Landkreis Jerichower Land für das o. g. Verfahren entstehenden Kosten und Aufwendungen tragen die beteiligten Gebietskörperschaften nach dem in § 2 Abs. 2 der Vereinbarung vorgesehenen Verteilungsschlüssel. Der Landrat wird ermächtigt, die anliegende Zweckvereinbarung abzuschließen.
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Beschluss-Nr. 119-16/2026
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beauftragt den Landrat, den vor dem Verwaltungsgericht Halle am 23.03.2026 widerruflich geschlossenen Vergleich nicht bis zum 08.05.2026 (12:00 Uhr) zu widerrufen, so dass der Verwaltungsrechtsstreit des Landkreis Anhalt-Bitterfeld gegen die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Az: 3 A 257/23 HAL) beendet wird.