- Nachbesetzung für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählte am 17. Oktober 2019, auf der Grundlage des § 71 SGB VIII und der Satzung des Jugendamtes für die Wahlperiode 2019-2024 einen Jugendhilfeausschuss. Dieser setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen.
Von den 15 stimmberechtigten Mitgliedern kommen 9 Mitglieder aus den Reihen der Kreistagsmitglieder und 6 Mitglieder werden von, beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen. Für jedes Mitglied muss ein Stellvertreter benannt werden, da eine Wahl sonst nicht möglich ist.
Ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ist aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschieden. Eine Nachbesetzung für den Rest der Wahlperiode ist notwendig.
Der Vorschlag muss folgende Informationen enthalten:
| - | Anschrift der vorgeschlagenen Stelle (Anerkannter Träger der freien Jugendhilfe) |
| - | Name und Vorname des Mitgliedes und des Stellvertreters |
| - | Geburtsdatum des Mitgliedes und des Stellvertreters |
| - | Adresse des Mitgliedes und des Stellvertreters |
| - | Berufliche Tätigkeit des Mitgliedes und des Stellvertreters |
Da die vorgeschlagenen Mitglieder und dessen Stellvertreter über Erfahrungen in der Jugendhilfe verfügen sollten, ist es wichtig, diese auch zu erwähnen.
Bitte senden Sie Ihre Vorschläge bis spätestens 12. Mai 2023 an den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Anhalt -Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt).