Titel Logo
Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 7/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Fachbereiche vorgestellt - heute Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Teil 3

Bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, die in Natur und Landschaft eingreifen, legt der Fachdienst landschaftspflegerische Maßnahmen, sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Kompensation fest und kontrolliert deren Umsetzung.  

Die einheimische Hornisse zählt wegen ihrer akuten Bestandsgefährdung zu den besonders geschützten Arten. Sie darf nicht getötet, und ihr Nest nicht zerstört werden. Das Beseitigen eines an kritischer Stelle befindlichen Nestes ist nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörden möglich.

Großes Mausohr- Wochenstube im Natura 2000-Gebiet Muldenstein. Die größte mitteleuropäische Fledermausart ist streng geschützt.

Bei der Düngung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen ist ein sehr umfangreicher rechtlicher Rahmen vorgegeben, dessen Einhaltung der Fachdienst Landwirtschaft und Forst überwacht.

Im landkreiseigenen Zauberwald bei Zerbst werden seit 2019 Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt.

Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, der dem Dezernat IV Bauen, ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zugeordnet ist, näher. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben des Fachbereichs erfolgt die Vorstellung in mehreren Teilen. Heute Teil 3: Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz und Fachdienst Landwirtschaft und Forst

Der Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz sorgt als untere Naturschutzbehörde mit einem breiten Aufgabenspektrum für den Schutz von Natur und Landschaft als unverzichtbare Lebensgrundlage für Tiere, Pflanzen und Menschen.

Eingriffe in Natur und Landschaft

Der Aufgabenbereich der Sachbearbeitung Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben, wie Industrie-, Siedlungs- und Verkehrswegebauten zu sichern und zu erhalten. Er trägt dafür Sorge, dass im Planungs- und Zulassungsverfahren Eingriffe in Natur und Landschaft vorrangig vermieden oder, sofern dies nicht möglich ist, auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden. Er prüft Umweltberichte, Gutachten und Artenschutzfachbeiträge, legt die landschaftspflegerischen Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zur Kompensation der nicht vermeidbaren Eingriffsfolgen fest und kontrolliert deren Umsetzung. Mit diesem Vorgehen wird ein auf alle Schutzgüter des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bezogener sowie ein flächendeckender Ansatz verfolgt. Nicht zugelassene Eingriffe werden verfolgt und geeignete Maßnahmen zur Eingriffsminimierung in die Schutzgüter getroffen. Die Ahndung von unzulässigen Eingriffsvorhaben gehört ebenfalls dazu.

Artenschutz

Der Artenschutz dient dem Schutz von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. So gehören zum Aufgabenbereich die artenschutzrechtlichen Kontroll- und Überwachungsaufgaben aus dem Vollzug nationaler und internationaler Übereinkommen und Rechtsvereinbarungen. Der allgemeine und besondere Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert und unter anderem bei Bauvorhaben, Verkehrswegeplanungen, erneuerbaren Energien etc. zu beachten. Der Arbeitsschwerpunkt des Artenschutzes in einer unteren Naturschutzbehörde liegt beim nationalen Artenschutz, dem Schutz der besonders bzw. streng geschützten heimischen Fauna und Flora, wie zum Beispiel Biber, Fledermäuse, Vögel, Hornissen, Wildbienen, Orchideen etc.

Des Weiteren obliegt der Vollzug des internationalen Artenschutzes ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde. Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Um dieser Gefährdung begegnen zu können, ist eine internationale Zusammenarbeit erforderlich. Ferner beinhaltet der internationale Artenschutz auch die Überwachung der Halter und Züchter besonders bzw. streng geschützter Arten. So werden Tierbestandsmeldungen bearbeitet und Nachzuchten sowie der Handel überwacht. Hierbei sind die EU-rechtlichen und nationalen Bestimmungen für eine artenschutzrechtlich konforme Haltung und Züchtung zu beachten.

Die Sachbearbeiter für Artenschutz nehmen auch Fundmeldungen zu toten oder verletzten Wildtieren entgegen, beraten in Fragen des Artenschutzes bei Fäll- und Schnittarbeiten an Gehölzen, der Gewässerunterhaltung, artenschutzgerechten Um- und Ausbau sowie Abriss von Gebäuden. Sie prüfen entsprechende Ausnahme- und Befreiungsanträge und kontrollieren die Umsetzung von Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Ihnen obliegt auch die Ahndung von Verstößen.

Natura 2000/ Schutzgebiete

Um Sorge für die Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter zu tragen, weisen nationale Naturschutzgesetze (Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt), internationale Naturschutzabkommen und Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union die Schutzgebiete aus, die eine besondere ökologische Bedeutung haben. So sichern unter dem Namen „Natura 2000“ zum Beispiel die Vogelschutz-Richtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wertvolle Lebensräume in ganz Europa, um ein EU-weites Netz aus Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten zu schaffen. Dieses Netz wird auf Landes- und Kreisebene durch Naturparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile ergänzt. Zum Aufgabenbereich der Sachbearbeitung Natura 2000 / Schutzgebiete gehören dementsprechend Entscheidungen über die Zulässigkeit von Projekten und Vorhaben sowie über Maßnahmen der Kompensation von Eingriffen, Maßnahmen des Biotopschutzes, Genehmigungsverfahren, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Auch die Neuausweisung von Schutzgebieten und -objekten, die Betreuung von Forschungsvorhaben, das Umsetzen von Naturschutzprojekten und das Flächenpflegemanagement in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, wie Hochschulen, Pflegeverbänden, Naturschutzvereinigungen und Landwirten in den Schutzgebieten gehören zum umfangreichen Aufgabenspektrum.

Zum Fachdienst Natur- und Landschaftsschutz gehört auch das Informationszentrum für Umwelt- und Naturschutz „Haus am See“ in Schlaitz, welches wir in einer der nächsten Ausgaben gesondert vorstellen.

Im Fachdienst Landwirtschaft und Forst erfüllt der Landkreis in erster Linie seine Aufgaben als untere Dünge- sowie Forstbehörde. Aber auch naturschutzrechtliche Aufgaben werden berührt.

Düngerecht

Der Landkreis ist als zuständige Behörde für die Durchführung der Düngeverordnung und weiterer mit der Düngung in Verbindung stehender Vorschriften zuständig. In dieser Funktion sorgt er für die Einhaltung der Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen. Ziel ist dabei ein ressourcenschonendender Einsatz von Pflanzennährstoffen bei gleichzeitiger Sicherung der bedarfsgerechten Pflanzenernährung unter Ermöglichung der ökonomischen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion. Weiterhin wird den erhöhten Anforderungen des Gewässerschutzes an eine sachgerechte Düngung durch zusätzliche Vorgaben Rechnung getragen und damit die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie gesichert.

Jedes Jahr werden etliche der 305 Landwirtschaftsbetriebe, die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ansässig sind, auf die Einhaltung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen hin kontrolliert. Dies geschieht sowohl anlassbezogen (z.B. aufgrund von Beschwerden), als auch systematisch im Rahmen von Fachrechts- und CC-Kontrollen. CC steht hierbei für Cross Compliance, also die Verknüpfung der Auszahlung von Agrarsubventionen an die Einhaltung von Umweltauflagen.

Die untere Düngebehörde ist zudem zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung der Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten für das Inverkehrbringen (Abgeben), Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder den Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Neben Gülle, Festmist und Geflügelkot sind z. B. auch Gärreste zu erfassen.

Ein weiteres Handlungsfeld der unteren Düngebehörde ist der Vollzug der Stoffstrombilanzverordnung, der ab 01.01.2023 nun erstmals die Mehrheit der Betriebe unterliegt. Demnach sind alle Nährstoffmengen an Stickstoff (N) und Phosphor (P) zu erfassen, die dem Betrieb zugeführt und von diesem abgegeben werden.

Die Düngung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen ist wesentlicher Produktionsfaktor im Acker- und Pflanzenbau. Aus Gründen des Verbraucher- und Umweltschutzes ist dabei ein sehr umfangreicher rechtlicher Rahmen vorgegeben, dessen Einhaltung der Fachdienst Landwirtschaft und Forst, in Abstimmung mit anderen Fachverwaltungen, überwacht.

Naturschutz in der Landwirtschaft

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente zum Erreichen von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik. Neben dem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz haben diese Maßnahmen vor allem den Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt, die Verbesserung der Bodenstruktur, die Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge - auch an sensiblen Gewässern - und den Tierschutz zum Ziel. Die landwirtschaftlichen Betriebe und Erzeuger können unter anderem an Förderprogrammen für freiwillige Naturschutzleistungen teilnehmen und Ausgleichszahlungen für Bewirtschaftungsbeschränkungen bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten beantragen. Zu den Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gehört es, diese Anträge hinsichtlich naturschutzfachlicher und -rechtlicher Vorgaben zu prüfen und zu bestätigen, die Antragsteller zu beraten, Auskünfte zu erteilen und Bewirtschaftungsanzeigen zu bearbeiten sowie Kontrollen

durchzuführen.

Forst

Aufgaben des Tätigkeitsbereiches der unteren Forstbehörde sind unter anderem das Erarbeiten von Stellungnahmen für Planungen von Trägern öffentlicher Vorhaben, welche Waldflächen in Anspruch nehmen oder die in ihren Auswirkungen Waldflächen betreffen können. Weitere Aufgaben sind die Feststellung der Waldeigenschaft, die Beratung der Waldbesitzer, die Bearbeitung von Anträgen zu Veranstaltungen im Wald, Kahlhieben, Erstaufforstungen, Waldumwandlungen sowie Neubau und Ausbau von Waldwegen. Die Kontrolle von gesetzlich vorgegebenen Wiederaufforstungspflichten zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des Waldes, die Überwachung von Forstsaatguternten und das Ausstellen von Stammzertifikaten gemäß Forstvermehrungsgutgesetz sind Tätigkeiten im Außendienst. Hinzu kommt das Bearbeiten von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des unerlaubten Befahrens von Waldwegen. Der landkreiseigene Wald mit einer Größe von etwa 130 Hektar wird ebenfalls vom Tätigkeitsbereich Forst bewirtschaftet. Auch werden hier nach Verfügbarkeit Lose für Brennholzselbstwerber vergeben.

Zudem finden im landkreiseigenen Wald auch Aufforstungen statt. So zum Beispiel im sogenannten Zauberwald bei Zerbst. Hier haben die Stürme der letzten Jahre große Kahlflächen hinterlassen. Der vormals überwiegend aus Kiefern bestehende Wald wird seit 2019 wieder aufgeforstet. Da Mischwälder eine bessere Widerstandsfähigkeit und Resilienz gegenüber Schadereignissen wie Sturm oder Insekten, aber auch Klimaveränderungen zeigen, wird diese Wiederaufforstung neben der Kiefer vor allem mit Laubbäumen wie Eichen, Linden, Hainbuchen, Rotbuchen oder Esskastanien vorgenommen.