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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 7/2024
Die Landkreisverwaltung informiert
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Aus dem Kreistag berichtet

Haushalt wird nicht beanstandet

Am 21. März tagte der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Köthen (Anhalt). Zu Beginn informierte Landrat Andy Grabner, dass der Haushalt 2024 des Landkreises nicht beanstandet wurde. Die Genehmigung umfasst Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro. Neue Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Angesichts des prognostizierten Defizits von ca. 16 Millionen Euro, was nur durch die Inanspruchnahme von Rücklagen ausgeglichen werden kann, hat die Aufsichtsbehörde den Haushalt mit Einschränkungen genehmigt. Demnach hat der Landrat eine Haushaltssperre in Höhe von vier Millionen Euro zu verfügen. Zudem muss der Landkreis das vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept bis spätestens 31. Januar 2025 überarbeiten und dem Landesverwaltungsamt vorlegen.

Mit der bestätigten Haushaltssatzung kann der Landkreis nun verschiedene Investitionen umsetzen. Dazu gehören unter anderem die weitere Umsetzung des Digitalpaktes Schulen, der Bau den neuen Integrierten Leitstelle in Bitterfeld sowie Straßenbaumaßnahmen in Zerbst und Brehna.

Beschlüsse des Kreistages

Änderung Hauptsatzung

In der Hauptsatzung ist unter anderem die Form der Bekanntmachungen des Landkreises geregelt. Das Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung in Zerbst/Anhalt (Fischmarkt 2) soll aufgegeben werden. Auch das Bürgeramt wechselt seinen Standort in die Fritz-Brandt-Straße 16. Die 9. Änderungssatzung zur Hauptsatzung regelt für die ortsüblichen Bekanntmachungen des Landkreises diese Standortänderung neu.

Dienstaufwandsentschädigung für Landrat und seinen Stellvertreter

Der Kreistag beschloss mehrheitlich die Zahlung einer pauschalen Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat in Höhe von monatlich 409,00 Euro und für seinen allgemeinen Vertreter in Höhe von monatlich 204,00 Euro. Der Landrat vertritt und repräsentiert den Landkreis. Insoweit ergeben sich schon aus der Aufgabenstellung kraft Gesetzes besondere Aufwendungen für die Repräsentation und Außenwirkung des Landkreises, die als solche nicht bereits durch die Dienstbezüge aus dem übertragenen Amt abgegolten werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung regelt die Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Rahmen bewegt sich zwischen einem Mindestbetrag von 409,00 Euro und einem Höchstbetrag von 546,00 Euro. Der Landrat erhält somit den Mindestbetrag.

Weiteres aus dem Kreistag

Der Antrag der Fraktion AfD unverzüglich eine Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen wurde mehrheitlich von der Tagesordnung mit der Begründung abgesetzt, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises ist und somit in die Kompetenz des Hauptverwaltungsbeamten und nicht in die des Kreistages fällt. Andy Grabner informierte, bereits auch schon im Kreis- und Finanzausschuss, dass sich 14 Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, bezüglich der Bezahlkarte auf ein einheitliches System verständigt haben. Derzeit läuft die Ausschreibung, sodass die Bezahlkarte im Sommer eingefügt werden könnte, so auch in Anhalt-Bitterfeld.

Der Antrag der Fraktion AfD „Missbrauch von Sozialleistungen durch Staatsbürger aus der Ukraine aufdecken, verhindern und abstellen!“ sowie ein Änderungsantrag von Georg Heeg (Fraktion CDU/FDP) wurde mehrheitlich in den Sozial- und Gesundheitsausschuss verwiesen. Ein Grund dafür war, das in Rahmen der Debatte zahlreiche Fragen statistischer Art gestellt wurden, die nicht sofort beantwortet werden konnten. Zudem verwies Andy Grabner darauf, dass die Verwaltung diesbezüglich die gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen bereits ausschöpft.