Eine Aufgabenfeld der Arbeitsvermittlung des Jobcenters ist die Betreuung und die Eingliederung in Arbeit von Leistungsberechtigten mit Behinderungen.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Jobcenter, der dem Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter zugeordnet ist, näher. Im Teil 2 stellen wir die Fachabteilung Arbeitsmarkt vor.
Was bedeutet die Einführung des Bürgergeldes für die Arbeit im Jobcenter?
Mit der Einführung der Bürgergeldreform wurde eine hohe Erwartungshaltung auf die Mitarbeiter des Jobcenters übertragen. Ziel der Gesetzgeber war es hiermit, eine andere, kooperative Form der Zusammenarbeit auf den Weg zu bringen. Arbeitsvermittler stehen mit dem Bürger auf Augenhöhe, wobei das Bürgergeld jedoch kein bedingungsloses Grundeinkommen darstellen soll. Wie schwer sich dieser gesetzliche Grundgedanke in der beruflichen Praxis umsetzen lässt, zeigt ein Blick auf das Tätigkeitsfeld der Arbeitsvermittler.
| Zielgruppen der Arbeitsvermittlung: + Betreuung über 25 Jahre + Betreuung unter 25 Jahre + Betreuung von selbstständigen Bürgergeldempfängern + Betreuung/Eingliederung Schwerbehinderter sog. Rehabilitationsfälle + Arbeitgeberorientierte Beratung |
Wer glaubt der Begriff „Arbeitsvermittlung“ beinhaltet auch die Aufgabenschwerpunkte eines Arbeitsvermittlers, der irrt. Die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers umfasst weit mehr, als die reine Vermittlung in Arbeit. Damit am Ende des Betreuungs- und Beratungsprozesses die Integration in eine nachhaltige Beschäftigung steht, müssen Arbeitsvermittler die jeweilige Lebenssituation und Beschäftigungsfähigkeit der Bürger im Blick haben. Das Angebot des Vermittlungsbereich umfasst hierbei unter anderem die Beratung und Begleitung in unterschiedlichen Lebenslagen, teilweise auch im häuslichen und sozialräumlichen Umfeld.
Die durch das Jobcenter zu betreuenden Bürger bringen in der Regel einen „bunten Blumenstrauß an Herausforderungen mit, welche ohne eine weitgehende und gezielte Unterstützung nicht abgebaut oder gemindert werden können. Um den individuellen Erfordernissen gerecht zu werden ist es auch erforderlich, dass sich die Arbeit innerhalb des Vermittlungsbereiches in verschiedene Zielgruppen aufgliedert (rechte Übersicht).
In ihrer täglichen Arbeit sind Arbeitsvermittler nicht nur mit fehlenden Schul- und Berufsabschlüssen konfrontiert, sondern oftmals sind es die verschiedensten individuellen Probleme, wie zum Beispiel Schulden- und Suchtproblematik, fehlende Deutschkenntnisse, gesundheitliche Einschränkungen, ungeklärte Wohnverhältnisse und familiäre Probleme. Auch realitätsferne Vorstellungen zwischen Arbeitslohn und den eigenen persönlichen Fähigkeiten beeinträchtigen den Integrationsprozess in Arbeit und machen die Tätigkeit des Arbeitsvermittlers zur Herausforderung.
Wie sieht ein typischer Beratungsprozess in der Arbeitsvermittlung aus?
Gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten setzt sich der Arbeitsvermittler mit dessen Lebenssituation auseinander, erarbeitet gemeinschaftlich eine individuelle Potenzialanalyse, und steckt konkrete Teil- und Hauptziele ab. Es werden Lösungswege und Möglichkeiten für die berufliche Zukunft erarbeitet und festgehalten. Darüber hinaus werden auf Wunsch des
| Beratungsprozess kurz erklärt: + Ausgangslage erklären + Ziele (Teilziele) festlegen + Schritte planen + Vereinbarung treffen + Nachhalten |
Leistungsberechtigten auch regionale Netzwerkpartner eingeschaltet, welche zusätzliche Unterstützung anbieten. Im Rahmen einer ganzhaltigen Betreuung erhalten die Bürger ein langfristig angesetztes, individuelles Coaching, welches sowohl aufsuchend als auch ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen kann. Hierbei wird vorrangig auf die Freiwilligkeit des Leistungsberechtigten gesetzt.
Bei einer fehlenden Mitwirkung lässt der Gesetzgeber kaum Spielraum für Leistungsminderungen „Von der Eingliederungsvereinbarung zum Kooperationsplan“, heißt es in der Bürgergeldreform. Der Kooperationsplan setzt voll und ganz auf die freiwillige Zusammenarbeit zwischen Bürger und Arbeitsvermittler. Im Gegensatz zur Eingliederungsvereinbarung enthält der Kooperationsplan keine Rechtsfolgebelehrung und lebt vom Mitmachen des Bürgers.
Nicht weniger herausfordernd ist die mit der Bürgergeldreform eingetretene Schwerpunktverlagerung. Ab sofort steht nicht die Integration in Arbeit im Fokus, sondern die Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung von Leistungsberechtigten zu Fachkräften, um eine langfristige Beschäftigung herbeizuführen und sicherzustellen.
Grundvoraussetzung für die Tätigkeit eines jeden Arbeitsvermittlers sind Gesprächs-, Beratungs- und Verhandlungskompetenz, Konfliktfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenz, um gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten Gespräche auf Augenhöhe zu führen und gesteckte Ziele erreichen zu können.
Welche Bereiche unterstützt ein Arbeitsvermittler?
Vor einer erfolgreichen (Wieder-) Eingliederung in das Arbeitsleben müssen zunächst die Herausforderungen im Alltag so gefestigt sein, dass keine oder nur geringe Hindernisgründe einer Integration in Arbeit entgegenstehen. Der Arbeitsvermittler unterstützt unter anderem bei folgenden Themen:
• Schulden
• Kinderbetreuung
• Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen
• Einsamkeit/Ängste und psychischer Erkrankungen
• Suchterkrankungen
• Lebenskrisen
• Nachholung eines Schulabschlusses
• Aufnahme einer Berufsausbildung
• Teilnahme an Weiterbildungen und beruflichen Qualifizierungen
Die Arbeitgeberorientierte Beratung
Die arbeitgeberorientierten Arbeitsvermittler sind in erster Linie Ansprechpartner für die Unternehmer, wenn es um das Thema der Personalbeschaffung geht. Sie akquirieren vor Ort offenen Arbeits- und Ausbildungsplätze und stellen diese der allgemeinen Arbeitsvermittlung zur Verfügung oder sie suchen im Rahmen einer assistierten Vermittlung einen konkreten Arbeits- und Ausbildungsplatz für einen bestimmten Bürger. Weiterhin unterstützen sie die Unternehmen mit finanziellen Mitteln bei der Einstellung oder Qualifizierung eines Bürgergeldempfängers. Bei Beratungs- oder Arbeitskräftebedarf können sich Unternehmen direkt an arbeitgeberorientierten Vermittler wenden. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten und Ansprechpartner gibt es auf dem Internetauftritt des Jobcenters unter der Rubrik „Arbeitgeber“. Zudem können die Vermittler unter der Mailadresse
fb55-arbeitgeberanfragen@ anhalt-bitterfeld.de kontaktiert werden.