Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet maximal drei Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren die Teilnehmer, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Ab sofort besteht die Möglichkeit die Infektionsschutzbelehrung auch online durchzuführen.
Einfach auf der Internetseite des Landkreises unter Online Dienste der Kreisverwaltung klicken.
Im Übrigen hat der Landkreis die Online-Beantragung von weiteren Dienstleistungen erweitert. Dabei handelt es sich um Dienstleitungen aus dem Fachbereich Ausländerangelegenheiten. Im Einzelnen sind das Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarte und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen sowie Verpflichtungserklärungen und Einbürgerung.