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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 7/2025
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen des Zweckverbandes Goitzsche

Beschlüsse und Wahlen der Verbandsversammlung vom 11.12.2024 und 26.03.2025

Wahl eines neuen Vorsitzenden der Verbandsversammlung und dessen Stellvertreter

Vorsitzender der Verbandsversammlung ist ab sofort Herr Henning Dornack, entsendet vom Verbandsmitglied Bitterfeld-Wolfen. Sein Stellvertreter ist Lars-Jörn Zimmer, entsendet vom Verbandsmitglied Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Beschluss Nr. 4/2024

Erlass der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche beschließt gemäß § 102 Abs. 1 KVG LSA die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 5/2024

5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche beschließt die im Entwurf vorliegende 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung gemäß Anlage. Diese tritt direkt nach Veröffentlichung in Kraft.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 1/2025

Beitrittsbeschluss zum Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 20.01.2025 hinsichtlich § 4 der Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes Goitzsche

Der Zweckverband Goitzsche nimmt das Schreiben des Landesverwaltungsamtes Halle vom 20.01.2025 zur Kenntnis, in dem die Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes Goitzsche unter der Bedingung erteilt wird, die zulässige Höhe des Liquiditätskredites auf eine nicht genehmigungspflichtige Höhe festzusetzen. Die zulässige Gesamthöhe des Liquiditätskredites beträgt 89.860 €.

Der Zweckverband Goitzsche beschließt den Beitritt zur Festsetzung der zulässigen Höhe des Liquiditätskredites gemäß den Vorgaben des Landesverwaltungsamtes Halle i. H. v. 89.860 €.

Die Geschäftsführung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser Maßnahme einzuleiten und das Landesverwaltungsamtes unverzüglich über diese Beschlussfassung zu informieren.

Der Beschlussantrag wurde angenommen

Beschluss Nr. 2/2025

Feststellung der Jahresrechnung 2016 des Zweckverbandes Goitzsche

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche stellt auf Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 9 Verbandssatzung die Jahresrechnung 2016 unter der Beachtung der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Einschränkungen mit einer Bilanzsumme von 3.224.920,10 € und einem Jahresergebnis von -61.694,13 € fest. Die Verbandsgeschäftsführerin wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des KVG LSA erforderliche Bekanntmachung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen. Dem Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung erteilt, unter der Voraussetzung, dass dienstrechtliche, strafrechtliche sowie privatrechtliche Ansprüche des Zweckverbandes Goitzsche gegenüber dem Verbandsgeschäftsführer im Zuge eines möglichen Schadenersatzprozesses nach Abschluss der Prüfung aller offenen Jahresabschlüsse erhalten bleiben.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sind auf der Homepage des Verbandes unter www.zweckverband-goitzsche.de einzusehen.

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Muldestausee, 28.03.2025

gez. Henning Dornack
Vorsitzender der Verbandsversammlung