Der Fachdienst Klima- und Immissionsschutz ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde von Windkraftanlagen.
Die Betreiber von Kälteanlagen müssen umfangreich Pflichten einhalten, damit eine Kontamination des Kühlsystems mit Legionellen verhindert wird. Der Fachdienst überwacht dies in regelmäßigen Abständen.
Waffenbesitzer haben die Pflicht, ihre Waffen sicher aufzubewahren.
Wildschweine dringen immer mehr in urbane Gebiete ein. Die Jagdbehörde ist zuständig für die Erteilung von Abschusserlaubnissen sowie für die Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen und deren Kontrolle.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, der dem Dezernat IV Bauen, ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zugeordnet ist, näher. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben des Fachbereichs erfolgt die Vorstellung in mehreren Teilen. Heute Teil 4: Fachdienst Klima- und Immissionsschutz und Fachdienst Jagd- und Waffenrecht
Aufgabe der Unteren Immissionsschutzbehörde ist der Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlen auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Diese Aufgabe findet sich unter anderem in der Durchführung von Genehmigungsverfahren, fachtechnischen Stellungnahmen, Beschwerdebearbeitungen, Beratungs- und Informationstätigkeiten wieder.
In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Industrie- und Gewerbeanlagen ist dabei die Zuständigkeit zwischen dem Landkreis und dem Landesverwaltungsamt (LVwA) aufgeteilt. Das LVwA ist in der Regel für größere Industrieanlagen mit höheren Emissionspotenzialen zuständig.
Beispiele für Verfahren, für die der Landkreis zuständig ist, sind zum Beispiel Biogas-, Tierhaltungs-, Abfallentsorgungs- und Windkraftanlagen und Schießplätze. Hier trifft der Landkreis die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit und ist auch zuständig für die Überwachung der Anlagen nach Inbetriebnahme. In die Genehmigungsverfahren sind die Träger öffentlicher Belange, Fachbehörden und anerkannte Vereine einzubeziehen. Insbesondere bei Windkraftanlagen werden über 35 Behörden und Institutionen beteiligt. Im Verfahren sind alle genehmigungsrelevanten Fachbereiche zu berücksichtigen. Verbände und Vereinigungen sind ebenso anzuhören wie Fach- und Sicherheitsbehörden oder Privatpersonen. Zum Teil laufen diese Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit ab (das richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben im BImSchG), so dass hier neben ortsüblichen Bekanntmachungen auch Erörterungstermine durchzuführen sind.
Obliegt die Aufgabe der Genehmigung anderen Fachbehörden, wie zum Beispiel dem Bauordnungsamt oder dem Landesverwaltungsamt werden die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft, beurteilt und zugearbeitet. Es werden Nebenbestimmungen festgesetzt, die sicherstellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. Die Beurteilung der Einwirkungen erfolgt dabei häufig auf der Grundlage von Staub-, Schall-, Geruchs- und Blendprognosen. In seltenen Fällen sind die Einwirkungen von Schwingungen und Erschütterungen zu bewerten.
Im Rahmen von Überwachungsaufgaben ist die Untere Immissionsschutzbehörde neben den regelmäßigen Anlagenkontrollen auch für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig. Im privaten Bereich betrifft dies häufig den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen. Hier reicht das Tätigkeitsspektrum von der Erteilung von Ausnahmen, über Anordnungen zum ordnungsgemäßen Betrieb bis hin zur Stilllegung.
Ein weiteres Betätigungsfeld ist die Bearbeitung von Beschwerden über Lärmbelästigungen, die von Anlagen hervorgerufen werden. Das sind insbesondere Freizeitanlagen, Festivals, Schießanlagen, Baumaschinen oder Wärmepumpen. Die Fachbehörde hat die Möglichkeit, Immissionen messtechnisch zu ermitteln und gegebenenfalls tätig zu werden.
Weitere Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde sind die Marktüberwachungen. Diese reichen von der Qualitätsprüfung und Kennzeichnung von Kraftstoffen bis hin zur Überprüfung von Geräten oder Maschinen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind. Diese Motoren finden sich insbesondere in handgehaltenen Gartengeräten wie zum Beispiel Benzinkettensägen, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler, Notstromaggregate sowie Rasenmäher aber auch in bestimmten Baumaschinen wie zum Beispiel Kompressoren, Verdichter oder ähnlichen wieder. Geprüft wird, ob eine EU-konforme Kennzeichnung vorliegt und ob die Motoren für den genehmigten Zweck geeignet sind und verwendet werden.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung von Anlagen, die unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen zu Gesundheitsrisiken führen können. Für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gibt es umfangreiche Pflichten, eine Kontamination des Kühlsystems mit Legionellen zu verhindern und damit das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Der Immissionsschutzbehörde obliegt es, dies in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Die Erfassung der Anlagen erfolgt in einer digitalen und webbasierten Betreiberdatenbank. Hier sind alle wichtigen Daten wie zum Beispiel Prüffristen der Anlagen, Betriebsstörungen durch Überschreiten der Prüfwerte und zusätzliche Messungen und deren Ergebnisse eingestellt.
Bei städtebaulichen Planungen spielt der gebietsbezogene Immissionsschutz eine große Rolle. Hier wird geprüft, ob zwischen verschiedenen Gebietstypen (z.B. Wohnen und Gewerbe/Industrie) ausreichende Abstände oder natürliche Hindernisse vorhanden sind. Anhand von Prognosen der zu erwartenden Immissionsbelastungen (Schall-, Schatten-, Geruch-, Lichtimmissionen) wird beurteilt, wie hoch die Einwirkungen sind. Kommt es zu Immissionen oberhalb des zulässigen Bereiches ist zu beurteilen, ob das geplante Gebiet an dieser Stelle überhaupt zugelassen werden kann, oder ob durch Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass ein verträgliches Miteinander verschiedener Gebietstypen ermöglicht wird.
Jüngster Aufgabenbereich im Fachdienst ist der Bereich Klimaschutz. Hier ist geplant, ein Klimaschutzkonzept für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu erstellen. Auf dessen Grundlage sollen fördermittelgerechte Aufgaben und Maßnahmen übernommen und umgesetzt werden. Schwerpunkt wird die Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Information, Sensibilisierung und Mobilisierung zum Thema Klimaschutz sein, sowie die Aufstellung einer Ist-Analyse zu den Treibhausgas-Bilanzen.
Die Waffenbehörde ist für alle Fragen, die den Besitz und Umgang mit Waffen und Munition betreffen, zuständig. Sie entscheidet über Anträge auf Erteilung von Waffenbesitzkarten, Munitionserwerbsscheinen, (Kleinen) Waffenscheinen, Europäischen Feuerwaffenpässen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen. Hier erfolgt das Eintragen von Waffen bei Waffenkauf bzw. -verkauf in Waffenbesitzkarten und Europäischen Feuerwaffenpässen. Zudem überwacht die Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Dazu erfolgen stichprobenartige Kontrollen vor Ort. Zudem werden regelmäßig Zuverlässigkeitsprüfungen bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse durchgeführt.
Die Waffenbehörde überprüft auch Schießstätten, zieht bei Unzuverlässigkeit Waffenbesitzkarten ein und erteilt Waffenhandels- und -herstellungserlaubnisse.
Seit 1. Januar 2013 können die Waffenbehörden auf ein Nationales Waffenregister zurückgreifen, in dem bundesweite Angaben zu Erlaubnisinhabern und ihren Schusswaffen eingetragen sind.
Die Jagdbehörde ist für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, darunter Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen zuständig. Hierzu zählen insbesondere die Erteilung, Verlängerung, der Widerruf, die Versagung und Einziehung von Jagdscheinen sowie die Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen und deren Kontrolle.
Weiterhin übt sie die Rechtsaufsicht über die Jagdgenossenschaften aus. Hierunter fällt zum Beispiel die Bestätigung oder Beanstandung neuer Pachtverträge oder deren Verlängerung, sowie Abrundungsmaßnahmen an Jagdbezirken.
Die jährlich stattfindende Jägerprüfung wird durch die Jagdbehörde in Zusammenarbeit mit dem Kreisjägermeister vorbereitet und durchgeführt. Während der Prüfung nimmt die Jagdbehörde eine neutrale Position ein und überwacht und dokumentiert den Ablauf.