Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß § 118 KVG LSA (vom 16.5.2014, GVBl. LSA S. 288, in der zur Zeit geltenden Fassung) erstellt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erteilte mit Bericht vom 06.11.2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Der Jahresabschluss der RPG entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Satzungen und anderer Rechtsnormen. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation. Die Risiken der zukünftigen Entwicklung sind ableitbar.“
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat gem. § 120 Abs. (1) KVG LSA am 21.03.2025 mit Beschluss Nr. 01/2025 den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüften Jahresabschluss 2023 festgestellt, über die Verwendung des Jahresüberschusses beschlossen und dem Vorsitzenden die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2023 erteilt.
Der vorstehende Beschluss wurde dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 120 Abs. (2) KVG LSA mit Schreiben vom 04.04.2025 mitgeteilt.
Der Jahresabschluss 2023 mit dem Rechenschaftsbericht liegt nach § 120 Abs. (2) KVG LSA
vom 12.05.2025 bis zum 20.05.2025
zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| Montag bis Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Der Jahresabschluss 2023 mit dem Rechenschaftsbericht wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de/Aktuelles/Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
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Köthen (Anhalt), den 07.04.2025