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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 8/2025
Die Landkreisverwaltung informiert
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Wieder ein neuer Taxitarif – muss das sein?

Taxis gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert und sind jedem von klein auf bekannt.

Doch welche Hürden muss dieses Gewerbe durchlaufen und warum wird der Taxitarif ständig höher?

Das Personenbeförderungsgesetz, abgekürzt PBefG, ist ein Bundesgesetz und regelt verschiedene Verkehrsarten der Personenbeförderung. Unter anderem auch den Verkehr mit Taxen:

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es 15 Taxiunternehmen mit insgesamt 54 Taxis. Einige von ihnen führen Krankenfahrten aus, die teilweise von den Krankenkassen finanziert werden. Andere stehen für die Bevölkerung an den Taxistandplätzen oder an ihrem Betriebssitz zur Verfügung, um entsprechende Fahrgastwünsche annehmen zu können.

Denn das Taxi unterliegt der Beförderungs- und Betriebspflicht. Kurz gesagt: Der Taxiunternehmer muss dafür Sorge tragen, dass seine Taxis im Einsatz sind und die Fahrgäste grundsätzlich wunschgemäß befördert werden können.

Dass das nicht immer so einfach ist, zeigt die Praxis.

Der Taximarkt wird immer kleiner, die Fahrgäste weniger und die Kosten immer höher.

Darum hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxenverkehr, einen für das Unternehmen auskömmlichen Taxitarif festzusetzen.

Was ein Taxitarif ist, lässt sich leicht erklären. Im Bus oder Zug muss auch eine Fahrkarte bezahlt werden. Die Kosten der Fahrkarte ergeben sich aus dem entsprechenden Tarif.

So ist das auch beim Verkehr mit Taxi.

Der Gesetzgeber macht den Genehmigungsbehörden deutlich, welche Kriterien für die Festsetzung eines Taxitarifes zu beachten sind. Denn der Taxitarif ist insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind.

Hierzu zählen vor allem die Erhöhung des Mindestlohnes sowie der Anschaffungs- und Instandhaltungskosten für Fahrzeuge und Betrieb.

Auch die Einhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Maßstäbe an ein Taxi gehören dazu. Beispielsweise die Barrierefreiheit ab einer Unternehmensgröße von 20 Fahrzeugen und der neuen Pflicht, das Taxi mit einem Taxameter auszurüsten, welches bereits die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, beinhaltet.

Das Taxigewerbe hat immer mehr mit steigenden Kosten zu kämpfen.

Große Probleme sind beispielsweise die regelmäßige Erhöhung des Mindestlohnes, den der Unternehmer seinem Taxifahrer zahlt, ob er einen Fahrauftrag hat oder nicht, sowie der Rückgang der Fahraufträge in der Bevölkerung. Aber auch weite Anfahrten führen zu einem Problem und in der Folge zu einem höheren Taxitarif. Das Taxi in seinem Ursprung führt Beförderungsaufträge vom Taxistandplatz oder durch Heranwinken aus. Jedoch wird immer mehr angerufen und das Taxi fährt leer zum Abholort, führt den Auftrag aus und fährt leer wieder zurück. Solche Fahrten müssen auch im Taxitarif abgebildet werden.

Aber das Taxi bringt auch viele Vorteile mit sich. Zum einen können sich die Fahrgäste auf eine sichere und vertrauensvolle Beförderung verlassen. Der Fahrer muss im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein, für den er bei der Behörde ein Führungszeugnis sowie ärztliche Gutachten und andere entsprechende Unterlagen einreichen musste.

Auch das Fahrzeug unterliegt der Überwachung der Behörde, denn es muss erst einmal genehmigt werden und jährlich zum TÜV. Dort wird es auch entsprechend der Fahrgastbeförderung untersucht. Doch nicht nur der TÜV-Bericht wird von der Behörde überprüft, sondern auch die Eintragung der Taxis in der Zulassung, welche sehr wichtig für die Versicherung des Fahrzeuges und der Fahrgäste ist.

Zum anderen wird der Fahrgast unter Ausschluss anderer Personen zu seinem Zielort befördert und zahlt für die Fahrt einen Tarif, der von der Behörde überprüft wurde und für jedermann gültig ist.

Unter Beachtung dieser zu berücksichtigenden Preis- und Kostensteigerungen, wird von der Genehmigungsbehörde ein neuer angemessener Taxitarif festgesetzt.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die Prüfung des Taxitarifes aus dem Jahr 2022 bereits begonnen. Mit einem neuen Tarif wird im Sommer 2025 gerechnet, um den großen Kostenerhöhungen der letzten Jahre entgegenwirken zu können.