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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen des Zweckverbandes Goitzsche

Beschlüsse und Wahlen der Verbandsversammlung vom 17.12.2025 und 06.05.2026

Beschluss Nr. 4/2025

Erlass der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche beschließt gemäß § 102 Abs. 1 KVG LSA die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 5/2025

Feststellung des JAB 2017 des Zweckverbandes Goitzsche und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche stellt auf Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 9 Verbandssatzung die Jahresrechnung 2017 unter der Beachtung der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Einschränkungen mit einer Bilanzsumme von 3.301.776,73 € und einem Jahresergebnis von 11.031,76 € fest. Die Verbandsgeschäftsführerin wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des KVG LSA erforderliche Bekanntmachung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

Dem Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung nicht erteilt. Der Prüfbericht stellt deutliche Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben fest. Rechtsvorschriften zur Buchführung wurden nicht vollumfänglich eingehalten, sodass Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung dokumentiert sind. Die Veräußerung eines Grundstückes wurde ohne Beschluss der Verbandsversammlung und damit unrechtmäßig abgeschlossen. Finanzielle Schäden für den Zweckverband sowie daraus resultierende Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen den Verbandsgeschäftsführer werden geprüft.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 6/2025

Übernahme Sachzeugen der Bitterfelder Bergleute entlang des Goitzsche-Rundweges

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche beschließt die Übernahme der Zeitzeugen vom Verein „Bitterfelder Bergleute e.V.“ laut Vertragsvorlage zur Sicherung des Erhalts der Gegenstände und zur Pflege der Außenanlage. Die Geschäftsführerin wird beauftragt, den Vertrag mit dem Verein zu schließen und die Übertragung der Nutzungsverträge mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld zu veranlassen.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 1/2026

Feststellung der Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Goitzsche

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche stellt auf Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 9 Verbandssatzung die Jahresrechnung 2018 unter der Beachtung der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Einschränkungen mit einer Bilanzsumme von 3.152.942,90 € und einem Jahresergebnis von -52.704,78 € fest. Die Verbandsgeschäftsführerin wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des KVG LSA erforderliche Bekanntmachung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

Dem Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung nicht erteilt. Der Prüfbericht stellt deutliche Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben fest. Rechtsvorschriften zur Buchführung wurden nicht vollumfänglich eingehalten, sodass Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung dokumentiert sind. Das Leasing eines Fahrzeuges wurde ohne Beschluss der Verbandsversammlung und damit unrechtmäßig abgeschlossen. Beschlüsse der Verbandsversammlung wurden nicht ausreichend umgesetzt (Zweck der Kreditaufnahme). Finanzielle Schäden für den Zweckverband sowie daraus resultierende Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen den Verbandsgeschäftsführer werden geprüft.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 2/2026

Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Goitzsche

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche stellt auf Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 9 Verbandssatzung die Jahresrechnung 2019 unter der Beachtung der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Einschränkungen mit einer Bilanzsumme von 3.659.676,28 € und einem Jahresergebnis von -36.152,20 € fest. Die Verbandsgeschäftsführerin wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des KVG LSA erforderliche Bekanntmachung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

Dem Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung nicht erteilt. Der Prüfbericht stellt deutliche Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben fest. Rechtsvorschriften zur Buchführung wurden nicht vollumfänglich eingehalten, sodass Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung dokumentiert sind. Beschlüsse der Verbandsversammlung wurden nicht ausreichend umgesetzt (Kündigung Vertrag Steg GmbH). Finanzielle Schäden für den Zweckverband sowie daraus resultierende Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen den Verbandsgeschäftsführer werden geprüft.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 3/2026

Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes Goitzsche

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche stellt auf Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 9 Verbandssatzung die Jahresrechnung 2020 unter der Beachtung der im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Einschränkungen mit einer Bilanzsumme von 3.827.738,90 € und einem Jahresergebnis von -45.571,27 € fest. Die Verbandsgeschäftsführerin wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des KVG LSA erforderliche Bekanntmachung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsicht mitzuteilen.

Dem Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung nicht erteilt. Der Prüfbericht stellt deutliche Mängel in der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben fest. Rechtsvorschriften zur Buchführung wurden nicht vollumfänglich eingehalten, sodass Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung dokumentiert sind. Finanzielle Schäden für den Zweckverband sowie daraus resultierende Schadenersatzansprüche aufgrund von Pflichtverstößen gegen den Verbandsgeschäftsführer werden geprüft.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 4/2026

Vergabe Sicherheitsdienstleistungen

Die Verbandsversammlung beschließt, den Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen an die Firma S+R Security UG zu vergeben. Die Verbandsgeschäftsführerin wird ermächtigt, den entsprechenden Dienstleistungsvertrag abzuschließen.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 5/2026

Aufhebung Beschluss Nr. 3/2025 Ausgleichsflächen am Parkplatz Pegelturm

Der Beschluss Nr. 3/2025 vom 18.06.2025 wird aufgehoben.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Beschluss Nr. 6/2026

Pachtvertrag Fläche als Erdbeerfeld

Die Verbandsversammlung beschließt die Verpachtung einer ca. 1 ha großen, im Eigentum des Zweckverbandes Goitzsche stehenden Teilfläche der Gemarkung Friedersdorf, Flur 4, Flurstück 385/21. Nutzungszweck: Erdbeerfeld. Die Verbandsgeschäftsführerin wird ermächtigt, den entsprechenden Pachtvertrag abzuschließen.

Der Beschlussantrag wurde angenommen.

Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Verbandes unter www.zweckverband-goitzsche.de.

Muldestausee, 01.06.2026

gez. Henning Dornack
Vorsitzender der Verbandsversammlung