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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:

Mit Bescheid vom 07.05.2026 (Az 66.17/4000/1.6.2-001/24a) wurde auf Antrag der VSB Nextwind Projektentwicklungsgesellschaft Zörbig mbH & Co. KG mit Sitz in der Kantstraße 164 in 10623 Berlin vom 15.11.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 b BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 14 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V-172 mit einer Leistung von 7,20 MW unter Berücksichtigung des Repowerings von 25 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Großzöberitz, Löberitz und Zörbig erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtbehelfsbelehrung lauten:

1. Entscheidung
1.1 Genehmigungsgegenstand

Auf der Grundlage des § 16 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) wird auf Antrag der

VSB Nextwind Projektentwicklungsgesellschaft Zörbig mbH & Co. KG

Kantstraße 164

in 10623 Berlin

vom 15.11.2024, sowie den Ergänzungen (letztmalig vom 27.03.2026) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehend in der Anlage 3 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen

14 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V-172

mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m

und einer Leistung von 7,20 MW

in den Gemarkungen Zörbig und Löberitz

unter Berücksichtigung des Repowerings von 25 veralteten, leistungsschwächeren WEA in den Gemarkungen Großzöberitz, Löberitz und Zörbig zu errichten und zu betreiben.

1.2 Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 14 WEA mit folgenden Daten:

Anlage

Rechtswert

(UTM ETRS 89/Zone 32)

Hochwert

(UTM ETRS 89/Zone 32)

Gemarkung

Flur

Flurstück

Windpark Zörbig I

WEA 01

718.912

5.726.354

Löberitz

3

187/61

WEA 02

719.208

5.726.097

Löberitz

3

253

WEA 03

719.168

5.725.649

Zörbig

8

225, 226, 227

WEA 05

718.650

5.725.920

Löberitz

2

477

WEA 06

718.698

5.725.339

Zörbig

8

193

WEA 07

718.974

5.725.004

Zörbig

8

214

WEA 08

718.120

5.725.884

Löberitz

2

472

WEA 09

718.303

5.725.493

Zörbig

8

188

WEA 10

717.768

5.725.493

Löberitz

2

464

WEA 11

718.044

5.725.101

Zörbig

7

255

WEA 12

718.137

5.724.704

Zörbig

7

267

WEA 13

718.638

5.724.640

Zörbig

8

1/45, 1/46

WEA 14

718.394

5.724.182

Zörbig

7

164/20

WEA 16

717.561

5.725.061

Zörbig

6

817

Repowering

Für die zu errichtenden WEA werden folgende WEA innerhalb und außerhalb von Windvorranggebieten zurückgebaut:

Tabelle 2: Kenndaten der zurückzubauenden WEA

WEA

Nr.

 

Anlagentyp

 

Nennleistung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Standortkoordinaten

Rechtswert

Hochwert

1

Vestas V-80

2,0 MW

Zörbig

7

265

717.904

5.724.556

2

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

7

264

717.807

5.724.730

3

Vestas V-80

2,0 MW

Zörbig

7

258

718.085

5.725.105

5

Vestas V-52

0,85 MW

Löberitz

2

439

718.570

5.726.541

6

E-66/18.70

1,8 MW

Löberitz

3

254

718.798

5.726.484

7

Vestas V-80

2,0 MW

Löberitz

3

306

718.575

5.726.269

8

E-66/18.70

1,8 MW

Löberitz

3

250

718.894

5.726.196

9

Vestas V-80

2,0 MW

Löberitz

3

308

718.674

5.725.986

10

E-66/18.70

1,8 MW

Löberitz

3

253

719.188

5.726.197

11

E-66/18.70

1,8 MW

Löberitz

3

249

718.978

5.725.962

12

E-66/18.70

1,8 MW

Zörbig

8

186

718.792

5.725.692

13

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

8

224

719.094

5.725.784

14

E-66/18.70

1,8 MW

Zörbig

8

18

719.313

5.725.775

15

Vestas V-52

0,85 MW

Löberitz

3

104

719.852

5.726.228

17

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

8

225

719.218

5.725.535

18

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

8

33

719.632

5.725.769

19

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

8

221

719.033

5.725.384

20

Vestas V-52

0,85 MW

Zörbig

8

228

719.568

5.725.559

22

E-66/15.66

1,5 MW

Zörbig

8

241

719.470

5.725.114

23

E-66/18.70

1,8 MW

Zörbig

8

244

719.740

5.725.372

24

E66/15.66

1,5 MW

Zörbig

8

244

719.879

5.725.085

25

E-66/15.66

1,5 MW

Zörbig

8

234

719.311

5.724.778

26

E-66/15.66

1,5 MW

Zörbig

8

239

719.635

5.724.802

27

E-66/15.66

1,5 MW

Großzöberitz

4

295

719.635

5.724.520

28

E-66/18.70

1,8 MW

Großzöberitz

4

299

719.938

5.724.566

Die erforderliche Abbruchanzeige für den Rückbau der Bestandsanlagen ist nicht Bestandteil der Genehmigung.

1.3  Andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:

-

Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),

-

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA),

-

Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

-

die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.4  Erlöschen der Genehmigung

Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde.

1.5 Kostenträger des Verfahrens

Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.

1.6  Nebenbestimmungen

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.

2. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.

Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs. 1 S. 2 BImSchG).

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.

Auslegung

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom 07.05.2026 mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

13.07.2026 bis einschließlich 27.07.2026

zur Einsicht in Papierform beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld im FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den nachfolgend angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

Montag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-716 anzumelden.

Digital wird der Genehmigungsbescheid auf der homepage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter folgender Rubrik abgelegt: Aktuelles→Bekanntmachungen→Sonstige Bekanntmachungen→Errichtung und Betrieb von 14 WEA im Windpark Zörbig.

Desweiteren werden die Dokumente während des vorbezeichneten Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter: https://uvp-verbund.de → Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie → Zulassungsentscheidungen → Errichtung und Betrieb von 14 WEA im Repowering im Windpark Zörbig zugänglich gemacht.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in 06366 Köthen (Anhalt) erhoben werden.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg gestellt und begründet werden.

Bitterfeld, den 23.06.2026

gez.
Danneberg
Fachbereichsleiterin
FB Umwelt- und Klimaschutz