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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 8/2026
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Windenergieanlage Zörbig

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG und § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:

Mit Bescheid vom 09.06.2026 (Az. 66.17/4000/1.6.2-001/24b) wurde auf Antrag der VSB Nextwind Projektentwicklungsgesellschaft Zörbig mbH & Co. KG mit Sitz in der Kantstraße 164 in 10623 Berlin vom 15.11.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 b BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage (WEA) vom Typ Vestas V-172 mit einer Leistung von 7,20 MW unter Berücksichtigung des Repowerings von 2 veralteten, leistungsschwächeren WEA in der Gemarkung Zörbig erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtbehelfsbelehrung lauten:

1. Entscheidung
1.1 Genehmigungsgegenstand

Auf der Grundlage des § 16 b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) wird auf Antrag der

VSB Nextwind Projektentwicklungsgesellschaft Zörbig mbH & Co. KG

Kantstraße 164

in 10623 Berlin

vom 15.11.2024, sowie den Ergänzungen (letztmalig vom 27.03.2026) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den nachstehend in der Anlage 3 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen

1 Windenergieanlage (WEA) vom Typ Vestas V-172

mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m

und einer Leistung von 7,20 MW

in der Gemarkung Zörbig Flur 8, Flurstück 241

unter Berücksichtigung des Repowerings von 2 veralteten, leistungsschwächeren WEA in der Gemarkung, Zörbig zu errichten und zu betreiben.

1.2  Umfang der Genehmigung

Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 1 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM ETRS 89/Zone 32):

Tabelle 1: Kenndaten WEA

WEA Nr.

Anlagentyp

Nennleistung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Standortkoordinaten

Rechtswert

Hochwert

WEA 04

Vestas V 172

7,20 MW

Zörbig

8

241

719.519

5.724.942

Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und die Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.

Repowering

Für die zu errichtende WEA werden folgende WEA zurückgebaut:

Tabelle 2: Kenndaten der zurückzubauenden WEA

WEA Nr.

Anlagentyp

Nennleistung

Gemarkung

Flur

Flurstück

Standortkoordinaten

Rechtswert

Hochwert

21

E66/15.66

1,5 MW

Zörbig

8

233

719.116

5.725.174

4

Vestas V-80

2,0 MW

Zörbig

7

257

717.991

5.725.410

Die erforderliche Abbruchanzeige für den Rückbau der Bestandsanlagen ist nicht Bestandteil der Genehmigung.

1.3 Andere behördliche Entscheidungen

Die Genehmigung schließt folgende, die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:

-

Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA),

-

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA),

-

Wasserrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und

-

die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Die Genehmigung wird nach Maßgabe der aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.4 Erlöschen der Genehmigung

Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit der Errichtung begonnen wurde. Gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG kann die Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.

1.5 Kostenträger des Verfahrens

Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.

1.6 Nebenbestimmungen

Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.

2. Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.

Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs. 1 S. 2 BImSchG).

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.

Auslegung

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides vom 09.06.2026 mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom

13.07.2026 bis einschließlich 27.07.2026

zur Einsicht in Papierform beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld im FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den nachfolgend angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

Montag

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag

08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag

08:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-716 anzumelden.

Digital wird der Genehmigungsbescheid auf der homepage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter folgender Rubrik abgelegt: Aktuelles-> Bekanntmachungen->Sonstige Bekanntmachungen->Errichtung und Betrieb von 1 WEA im Windpark Zörbig.

Desweiteren werden die Dokumente während des vorbezeichneten Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter: https://uvp-verbund.de -> Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie → Zulassungsentscheidungen -> Errichtung und Betrieb von 1 WEA im Repowering im Windpark Zörbig zugänglich gemacht.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Sitz in 06366 Köthen (Anhalt) erhoben werden.

Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg gestellt und begründet werden.

Bitterfeld, den 23.06.2026

gez. Danneberg
Fachbereichsleiterin
FB Umwelt- und Klimaschutz