Sehr geehrte Antragsteller, liebe Kulturschaffende, wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge auf Zuwendungen für kulturelle Projekte im Rahmen der „Kultur- und Kunstförderrichtlinie“ sowie der „Richtlinie zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum“ weiterhin ausgesetzt bleibt.
Hintergrund ist, dass das Landesverwaltungsamt in seiner Mitteilung vom 01. April 2025 zwar keine Beanstandung der Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vorgenommen hat, jedoch gleichzeitig eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet wurde.
Diese Sperre verpflichtet den Landkreis dazu, ausschließlich Ausgaben zu tätigen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die zur Aufrechterhaltung zwingend notwendiger Aufgaben erforderlich sind.
Da die Kulturförderung zu den freiwilligen Leistungen zählt, ist es dem Landkreis derzeit nicht möglich, entsprechende Zuwendungsbescheide zu erteilen oder Auszahlungen vorzunehmen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Hinweis auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
Sollten Sie Ihre Maßnahme dennoch bereits vorbereiten oder starten wollen, besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns beim zuständigen Fachdienst Kultur zu stellen.
Bitte beachten Sie jedoch:
Die Genehmigung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Antragstellenden. Sie begründet keinen Anspruch auf eine spätere Förderung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Sobald sich Änderungen in der Haushaltssituation ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Kontakt: kulturfoerderung@anhalt-bitterfeld.de, Tel.: 03493 338-320, 03493 338-316