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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 9/2026
Die Landkreisverwaltung informiert
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Neue Richtwerte für Bedarfe für Unterkunft

Der Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2026 einstimmig die Empfehlung für Herrn Landrat Andy Grabner ausgesprochen, die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung zu unterzeichnen und rückwirkend zum 01. April 2026 in Kraft zu setzen. Dem ist der Landrat gefolgt. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG gelten dementsprechend ab dem v. g. Stichtag die nachstehenden Werte als angemessen:

Bedarfsgemeinschaften mit

1 Pers.

2 Pers.

3 Pers.

4 Pers.

5 Pers.

jede weitere Person

angemessene Wohnfläche

bis 50 m²

bis 60 m ²

bis 70 m²

bis 80 m²

bis 90 m²

+ 10 m²

Vergleichsraum

Maximale Brutto-Kaltmiete

I

347,50 EUR

413,40 EUR

489,30 EUR

508,80 EUR

592,20 EUR

+ 65,80 EUR

II

359,00 EUR

403,20 EUR

467,60 EUR

522,40 EUR

585,90 EUR

+ 65,10 EUR

III

388,50 EUR

457,80 EUR

517,30 EUR

608,80 EUR

656,10 EUR

+ 72,90 EUR

Vergleichsraum I:

Stadt Zerbst/Anhalt

Vergleichsraum II: 

Stadt Köthen (Anhalt), Stadt Aken (Elbe), Osternienburger Land, Stadt Südliches Anhalt

Vergleichsraum III:

Stadt Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee, Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Zörbig

Die Angemessenheitsrichtwerte für die Bedarfe für Unterkunft werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Basis der Überprüfung ist das im Jahr 2024 erarbeitete Schlüssige Konzept. Die dort festgestellten angemessenen Bedarfe für Unterkunft wurden mit den vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt ermittelten Verbraucherpreisindizes für Wohnungsmieten und Wohnungsnebenkosten fortgeschrieben.