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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 9/2026
Die Landkreisverwaltung informiert
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Informationen zur Landtagswahl in den Wahlkreisen 22 - Köthen, 23 - Zerbst und 28 - Bitterfeld-Wolfen am 6. September 2026

Am Sonntag, dem 6. September 2026, wird in Sachsen-Anhalt der 9. Landtag gewählt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

So wird gewählt

Die Landtagswahl verbindet die Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl.

Bei der Persönlichkeitswahl wird mit der Erststimme eine Kandidatin oder ein Kandidat direkt im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Bei der Verhältniswahl richtet sich mit der Zweitstimme die Verteilung der Sitze im Landtag nach dem Stimmenanteil der Parteien.

Sachsen-Anhalt ist hierfür in 41 Wahlkreise eingeteilt. Im Kreisgebiet liegen die Wahlkreise

22 Köthen

23 Zerbst

28 Bitterfeld-Wolfen

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

Erststimme (linke Seite des Stimmzettels)

Mit der Erststimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber des jeweiligen Wahlkreises gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten gültigen Stimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und zieht unmittelbar in den Landtag ein.

Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels)

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Sie entscheidet maßgeblich darüber, wie viele Sitze die einzelnen Parteien insgesamt im Landtag erhalten und bestimmt damit maßgeblich die Zusammensetzung des Landtages.

Der Landtag besteht regulär aus 83 Abgeordneten. Davon werden 41 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Sitze werden nach dem Zweitstimmenergebnis über die Landeslisten der Parteien vergeben. Dabei werden grundsätzlich nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Diese sogenannte 5-Prozent-Hürde soll eine zu starke Zersplitterung des Landtages verhindern. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Sitze erhöhen.

Zugelassene Parteien und Bewerber um das Direktmandat

Für die Landtagswahl 2026 sind folgende Parteien zugelassen (Reihenfolge auf dem Stimmzettel):

CDU, AfD, Die Linke, SPD, FDP, GRÜNE, FREIE WÄHLER, dieBasis, Tierschutzpartei, Gartenpartei, Die PARTEI, TIERSCHUTZALLIANZ, BSW, PdF und Volt.

Die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Bewerber um das Direktmandat in den Wahlkreisen können auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (www.anhalt-bitterfeld.de) unter „Politik & Verwaltung“ -> Wahlen -> Landtagswahl 2026 -> Veröffentlichungen nachgelesen werden.

Wahlberechtigung

Wer wahlberechtigt ist, regelt das Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Vom aktiven Wahlrecht ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

In den drei Wahlkreisen des Landkreises sind voraussichtlich rund 134.300 Personen wahlberechtigt:

Wahlkreis 22 Köthen: 47.170

Wahlkreis 23 Zerbst: 37.915

Wahlkreis 28 Bitterfeld-Wolfen: 49.203

Wahlbenachrichtigung

Jeder Wahlberechtigte erhält per Brief mit der Post seine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 16. August 2026 zugestellt. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bis spätestens 21. August 2026 an die zuständige Wohnortgemeinde wenden.

Wahlbezirke

Für die Durchführung der Wahl sind die Wahlkreise in mehrere Wahlbezirke unterteilt. Ein Wahlbezirk umfasst das Gebiet, für das ein bestimmtes Wahllokal zuständig ist. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann.

In den Wahlkreisen 22, 23 und 28 wurden insgesamt 220 Wahlbezirke gebildet, darunter auch Briefwahlbezirke zur Auszählung der Briefwahlstimmen. 129 Wahlbezirke - also gut 58 % - sind durch die Städte und Gemeinden als barrierefrei ausgewiesen.

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann bei seiner Wohnortgemeinde einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder auf den von vielen Gemeinden angebotenen elektronischen Wegen gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für die Beantragung werden in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift benötigt.

Mit dem Wahlschein werden gleichzeitig die Briefwahlunterlagen übersandt.

Diese bestehen aus

dem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises,

einem amtlichen Stimmzettelumschlag (weißlich),

einem amtlichen Wahlbriefumschlag (hellrot) sowie

einem Merkblatt mit ausführlichen Hinweisen zur Briefwahl.

Für die Briefwahl wird zunächst der Stimmzettel persönlich ausgefüllt. Der ausgefüllte Stimmzettel wird anschließend in den weißlichen Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen. Danach ist die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.

Anschließend werden der verschlossene Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein gemeinsam in den hellroten Wahlbriefumschlag gelegt und dieser verschlossen. Nur wenn beide Unterlagen im Wahlbrief enthalten sind, kann die Stimme berücksichtigt werden.

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig versandt oder abgegeben werden, dass er spätestens am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingeht. Um dies sicherzustellen, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, dem 3. September 2026, zur Post gegeben werden. Die Beförderung durch die Deutsche Post AG ist kostenfrei. Alternativ kann der Wahlbrief auch direkt bei der zuständigen Stelle abgegeben oder dort in den Hausbriefkasten eingeworfen werden.

Wahlscheine können grundsätzlich bis Freitag, den 4. September 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer plötzlich eingetretenen Erkrankung, ist eine Antragstellung auch noch am Wahltag möglich.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer bevollmächtigten Person entgegengenommen werden. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht für mehr als vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen entgegennehmen.

Mit dem Wahlschein und den übersandten Briefwahlunterlagen hat der Wähler auch die Möglichkeit, unter Vorlage des Wahlscheins in seinem oder einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises zu wählen.

Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde ab, so soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Gemeinde stellt dafür sicher, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

Barrierefreies Wählen

Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen darüber, ob das zuständige Wahllokal barrierefrei ist. Darüber hinaus steht auf der Wahlbenachrichtigung auch, wo der Wahlberechtigte Hinweise zu barrierefreien Wahllokalen oder Hilfsmitteln erhalten kann.

Blinde und sehbehinderte Menschen können für die Stimmabgabe spezielle Stimmzettelschablonen nutzen, die über den Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e.V. (BSVSA), Hanns-Eisler-Platz 5, 39128 Magdeburg, Telefon: (0391) 2 89 62 39, Internet: www.bsvsa.org/wahlen.html oder über die Internetseite der Landeswahlleiterin (www.wahlen.sachsen-anhalt.de) abgefordert werden können. Damit die Stimmzettelschablone ordnungsgemäß angewendet werden kann, sind die Stimmzettel am oberen rechten Rand abgeschnitten. Dadurch erkennt der Wähler, wo beim Stimmzettel „oben rechts“ ist, um die Stimmzettelschablone richtig einzulegen.

Wahlergebnisse

Die vorläufigen Ergebnisse der Wahlkreise 22 Köthen, 23 Zerbst und 28 Bitterfeld-Wolfen werden am Wahlabend ausschließlich auf der Internetseite (www.anhalt-bitterfeld.de) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht.

Mit ersten Ergebnissen wird ab etwa 18:30 Uhr gerechnet. Eine öffentliche Ergebnispräsentation in der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld findet nicht statt.

Feststellung des endgültigen Ergebnisses

Am 14. September 2026 wird der Kreiswahlausschuss um 17:00 Uhr im Beratungsraum V der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld (1. Obergeschoss), Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) in öffentlicher Sitzung die Wahlergebnisse der Wahlkreise 22 Köthen, 23 Zerbst und 28 Bitterfeld-Wolfen und die gewählten Bewerber feststellen. Die Sitzung ist öffentlich.