Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu Beginn dieses Jahres möchten wir Sie wieder darauf hinweisen, dass nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (§ 50 Abs. 5) jede Person die Möglichkeit hat, der Weitergabe ihrer Daten an
| • | Parteien und Wählergruppen vor Wahlen |
| • | Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, bei Alters- und Ehejubiläen |
| • | Adressbuchverlage |
| • | öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften |
zu widersprechen. Diesbezügliche Anträge sind im Einwohnermeldeamt, Zi. 105/106 des Rathauses zu stellen. Die Antragstellung ist gebührenfrei und bedarf keiner Begründung.
Der Widerspruch betrifft nur die generelle Weitergabe von Daten! Falls Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden sollen, so bedarf es dazu Ihrer persönlichen schriftlichen Genehmigung.