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Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 1/2023
Aus Stadt- und Rathaus
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zu Beginn dieses Jahres möchten wir Sie wieder darauf hinweisen, dass nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (§ 50 Abs. 5) jede Person die Möglichkeit hat, der Weitergabe ihrer Daten an

Parteien und Wählergruppen vor Wahlen

Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, bei Alters- und Ehejubiläen

Adressbuchverlage

öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

zu widersprechen. Diesbezügliche Anträge sind im Einwohnermeldeamt, Zi. 105/106 des Rathauses zu stellen. Die Antragstellung ist gebührenfrei und bedarf keiner Begründung.

Der Widerspruch betrifft nur die generelle Weitergabe von Daten! Falls Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden sollen, so bedarf es dazu Ihrer persönlichen schriftlichen Genehmigung.

Ihr Einwohnermeldeamt