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Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 1/2026
Sonstiges
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Ihre Polizei informiert

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Verhalten bei Dachlawinen

Der Winter ist da und mit ihm auch der Schnee, welcher nicht nur für Freude, sondern auch für Ärger sorgen kann. Herunterfallendes Dacheis und Dachlawinen können teils zu erheblichen Schäden an Leib und/oder Leben sowie Eigentum führen. Dachlawinen entstehen durch starke Schneefälle, Temperaturschwankungen, Dachkonstruktionen und Schneeansammlungen auf den Dächern.

Grundsätzlich hat der Hauseigentümer Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Hierbei sind regelmäßig Dachkontrollen durchzuführen und gegebenenfalls Dächer von Schnee und Eis zu befreien. Des Weiteren empfiehlt es sich Schneefanggitter oder -balken zu verwenden sowie das Aufstellen von Warnschildern als eine Sofortmaßnahme, um die Öffentlichkeit zu informieren.

Unter Umständen trägt der Geschädigte eine Mithaftung, wenn seinerseits nicht die nötige Obacht an den Tag gelegt wird, um den Gefahren auszuweichen. Jedoch ist jeder Vorfall als Einzelfall zu betrachten und obliegt damit einer eigenen rechtlichen Würdigung. Einen prüfenden Blick nach oben sollte man bei Schneefall und/oder (Eis-)Regen nicht vergessen. Ist zu erkennen, dass beispielsweise der Schnee schon weit über das Dach hinausragt oder sich große Eiszapfen am Dachrand befinden, sollte man diesen Fußweg bzw. Parkplatz meiden.

Wenn sich eine Dachlawine löst und in der Folge ein fahrendes Fahrzeug beschädigt, handelt es sich um einen Verkehrsunfall. Dieser wird dann durch die Polizei aufgenommen.

Durch regelmäßige Kontrollen, Schneeräumung und Sicherungsmaßnahmen kann das Risiko von Dachlawinen minimiert werden. Es gilt wie so oft, gegenseitige Vor- und Rücksichtnahme.

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