Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 12/2024
Aus Stadt- und Rathaus
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Die Abwasserbeseitigung erinnert zum Jahreswechsel:
Bei Einleitung von Schmutzwasser:
- an die Ablesung des Hauptwasserzählers zum 31.12.2024 und die Übermittlung an den Wasserzweckverband (= Berechnungsgrundlage für Schmutzwassergebühren gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Abwassergebührensatzung der Stadt Brand-Erbisdorf)
- an die Ablesung der Unterzähler zum 31.12.2024 (sofern abrechnungsrelevant) und Übermittlung an die Abwasserbeseitigung „Oberes Striegistal“ bis zum 31.01.2025 (ggf. mit entsprechendem Antragsformular unter: www.brand-erbisdorf.de/Bürgerservice/Formulare).
Bei Einleitung von Niederschlagswasser:
- an die Anzeigepflicht von Änderungen an den versiegelten Grundstücksflächen (Mitwirkungspflicht gem. § 14 Abs. 3 Nr. 4).
Bei Betreiben einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube
- an die Abgabe der Wartungsprotokolle von biologischen Kleinkläranlagen bei der Abwasserbeseitigung „Oberes Striegistal“, sofern die Übermittlung nicht durch Ihre Wartungsfirma erfolgt (§ 20 Abs. 9 Nr. 1 Abwassersatzung der Stadt Brand-Erbisdorf). Die gesetzliche Verpflichtung zur Wartung ergibt sich aus § 8 Abs. 2. Sollte keine Wartung nachgewiesen werden, erhebt der Freistaat Sachsen eine Kleineinleiterabgabe.
- an die rechtzeitige Anmeldung eines Entsorgungstermins (sollte insbesondere bei abflusslosen Gruben eine Leerung erforderlich sein, bitten wir diese möglichst noch vor Wintereinbruch zu veranlassen, da die Erreichbarkeit der Grundstücke bei winterlicher Witterung durch das Entsorgungsfahrzeug nicht immer gewährleistet werden kann).
Für Fragen rund um das Thema Abwasser können Sie sich gern an uns wenden. Telefon: 037322-39678, E-Mail: info@ab-os.de
Ihre Abwasserbeseitigung „Oberes Striegistal“