In der Stadtratssitzung am 26.11.2024 wurden die Hebesätze für das Jahr 2025 in der Hebesatzsatzung festgesetzt:
Grundsteuer B 470 % und Grundsteuer A 226 %
Bürger, welche grundsteuerpflichtig sind, erhielten bereits einen neuen Bescheid bzw. geht Ihnen dieser noch in den nächsten Tagen zu.
Bitte zahlen Sie erst die Grundsteuer, wenn Sie einen neuen Grundsteuerbescheid der Stadt Brand-Erbisdorf für das Jahr 2025 erhalten haben. Hintergrund ist die neue Rechtslage der Bewertung von Grundstücken zum 01.01.2025. Mit der Grundsteuerreform geht die Steuerpflicht nunmehr immer auf den Grundstückseigentümer über.
Dies bedeutet für Nutzer von Garagen, Lauben u. ä., welche sich auf fremden Grund und Boden befinden, dass die Steuerpflicht entfällt und der jeweilige Grundstückseigentümer die Steuer zu zahlen hat.
Sollten Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Sollten Sie selbst bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag erteilt haben, so ändern Sie diesen auf die neuen Steuerbeträge oder stornieren den Dauerauftrag und erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Sollten Sie gegen die Bescheide des Finanzamtes Widerspruch eingelegt haben, so ist es nicht erforderlich, noch Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. Ändert das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag so wird automatisch auch der Grundsteuerbescheid geändert. Wichtig ist jedoch, dass die Zahlungspflicht der Grundsteuer auch bei eingelegtem Widerspruch besteht.
Die Stadt ist an die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes gebunden und darf keine Änderungen daran vornehmen. Insofern wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten oder Fehlern zum Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag direkt an das Finanzamt.