Anspruchsberechtigung
Für die Brand-Erbisdorfer Einwohner und Einwohnerinnen, die Sozialleistungen erhalten bzw. deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, werden auf Antrag Sozialpässe ausgestellt. Der Sozialpass berechtigt zur Inanspruchnahme von verschiedenen Vergünstigungen in der Stadt Brand-Erbisdorf und dem Landkreis Mittelsachsen.
Eine Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn
Tabelle Einkommensgrenzen in Brand-Erbisdorf nach § 85 SGB XII (ab 01.01.2024)
| Haushaltgröße | Einkommensgrenze |
| 1 Person | 1.603 € |
| 2 Personen | 2.109 € |
| 3 Personen | 2.617 € |
| 4 Personen | 3.128 € |
| 5 Personen | 3.638 € |
| 6 Personen | 4.144 € |
| 7 Personen | 4.651 € |
| 8 Personen | 5.157 € |
| 9 Personen | 5.664 € |
| 10 Personen | 6.170 € |
Der Sozialpass wird durch die Stadtverwaltung, SG Soziales, in Brand-Erbisdorf auf Antrag und unter Vorlage der entsprechenden aktuellen Bewilligungsbescheide bzw. Einkommensnachweise kostenfrei ausgestellt. Er gilt für die Dauer der Gültigkeit der zugrundeliegenden Bewilligungsbescheide, längstens jedoch für 12 Monate. Mit dem Vorweisen des Sozialpasses können in der Stadt Brand-Erbisdorf
zu günstigeren Preisen besucht werden. Ermäßigungen in anderen Städten und Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen sowie Einrichtungen des Landratsamtes sind direkt zu erfragen. Der Sozialpassinhaber ist berechtigt die Angebote der Freiberger Tafel, der Möbelbörse und der Kleiderkammer zu nutzen.