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Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 2/2026
Aus Stadt- und Rathaus
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

erneut möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes (§ 50 Abs. 5) jede Person die Möglichkeit hat, der Weitergabe ihrer Daten an

• Parteien und Wählergruppen vor Wahlen

• Mandatsträger, Presse oder Rundfunk, bei Alters- und Ehejubiläen

• Adressbuchverlage

• öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

zu widersprechen.

Diesbezügliche Anträge sind im Einwohnermeldeamt, Zi. 104/105 im Stadthaus, Albertstraße 4 zu stellen. Die Antragstellung ist gebührenfrei und bedarf keiner Begründung. Der Widerspruch betrifft nur die generelle Weitergabe von Daten! Falls Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht werden sollen, so bedarf es dazu Ihrer persönlichen schriftlichen Genehmigung.

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz: Auswirkungen im Meldewesen

Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Damit ergibt sich folgende Änderung:

Die Wehrerfassung erfolgt künftig durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden. Die neue Regelung setzt auf Freiwilligkeit und einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Personen erhalten seit Anfang 2026 einen Fragebogen, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für männliche Personen ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend. Außerdem wird die Musterung für männliche Personen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wieder zur Pflicht.

Damit entfällt dieser Grund für die Einrichtung einer Übermittlungssperre. Zuvor bei uns eingelegte Widersprüche haben am 1. Januar 2026 ihre Gültigkeit verloren.

Ihr Einwohnermeldeamt