Das Flurstück 450/69 der Gemarkung Erbisdorf befindet sich in nördlicher Stadtrandlage von Brand-Erbisdorf in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist zentral gelegen. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindertagesstätten sind fußläufig zu erreichen. Zudem besteht eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Grundstücksgröße beträgt 879 m².
Nutzungsmöglichkeiten:
Das unbebaute Grundstück befindet sich im Innenbereich und ist im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Brand-Erbisdorf als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Grundsätzlichen sind nach der gültigen Baunutzungsverordnung die folgenden Nutzungen zulässig:
| • | Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) |
| • | zur Versorgung des Wohngebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe |
| • | Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. |
Die entsprechende Baugenehmigung ist beim Landratsamt Mittelsachsen zu beantragen. Eine Bebauung ist grundsätzlich möglich, wenn sich das Vorhaben in die umgebende Bebauung einfügt und die für die angestrebte Nutzung erforderliche Erschließung gesichert ist.
Die für Erschließung notwendigen Medien liegen in der angrenzenden öffentlichen Straße.
Besondere Eigenschaften des Grundstückes:
Die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume unterliegen der städtischen Baumschutzsatzung. Fällungen dürfen mit Genehmigung der Stadt erfolgen. Für das Bauvorhaben notwendige Fällungen sollten bei einem gemeinsamen Ortstermin besprochen werden.
Das Flurstück befindet sich in einem Gebiet, in dem über Jahrhunderte hinweg umfangreiche bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Daher ist ggf. mit gestörtem Baugrund zu rechnen.
Am nördlichen Grundstücksrand befindet sich eine Abwasserleitung der Abwasserbeseitigung „Oberes Striegistal“. Diese ist durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.
Kaufpreis/Angebotsabgabe:
Das Mindestgebot für das oben beschriebene Grundstück liegt bei 40.000 Euro.
Der Erwerber trägt ebenfalls die Kaufnebenkosten (u. a. Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer).
Interessenten werden um die Abgabe eines Kaufpreisangebotes gebeten. Zudem bitten wir um das Einreichen eines Nutzungskonzeptes einschließlich einer Vorhabensskizze.
Angebote und Nutzungskonzepte können bis zum 31.03.2026 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Brand-Erbisdorf, Markt 1 in 09618 Brand-Erbisdorf abgegeben werden. Der Umschlag ist mit der Aufschrift „Angebot Flurstück 450/69, Gemarkung Erbisdorf“ zu kennzeichnen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe handelt. Diese unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Stadt ist nicht zum Verkauf verpflichtet.
Kontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Richter. Telefon: 037322 32-114, E-Mail: liegenschaften@brand-erbisdorf.de