am Freitag, dem 19.04.2024, um 19.00 Uhr, in der Gaststätte „Ölmühle“ Oberschöna, Hauptstr. 101
Tagesordnung:
Bei Verhinderung eines Jagdgenossen kann sich dieser durch Vollmacht in schriftlicher Form von einer anderen, volljährigen Person vertreten lassen.
Ein aktueller Grundbuchauszug (Kopie) ist von jedem neuen Eigentümer an Grund und Boden, welche im Bereich der Jagdgenossenschaft liegen, dem zuständigen Jagdkatasterverwalter vorzulegen.
Die Auszahlung der fälligen Jagdpacht erfolgt nur an anwesende Jagdgenossinnen oder Jagdgenossen.