Striegis, Mai 2024
Leider wurde auch in diesem Jahr wieder Grünschnitt in Gewässern entsorgt.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz, § 32 ist dies untersagt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 103 mit einer hohen Geldbuße belegt werden.
Bei der Pflege der Grünflächen wurden ebenfalls Verunreinigungen mit Hundekot festgestellt. Dies ist für alle Bürger, insbesondere aber für unsere Grünpfleger, eine Zumutung! Gemäß § 6 der Polizeiverordnung der Stadt Brand-Erbisdorf ist diese Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sachgebiet Umwelt