Titel Logo
Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 7/2023
Aus Stadt- und Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Klimaschutzmanager informiert

Foto: Projekt Sternenpark Schwäbische Alb

Verschmutzung durch Licht?

Eine Verschmutzung der Umwelt geschieht nicht nur durch Abfall, Müll, Abgase oder Plastik, sondern auch durch Licht. Lichtverschmutzung entsteht durch eine übermäßige oder unsachgemäße Beleuchtung im Freien, die hauptsächlich durch Straßenbeleuchtung, Außenbeleuchtung von Gebäuden und industrielle Beleuchtung verursacht wird.

Die Folgen der Lichtverschmutzung sind vielfältig. In Bezug auf die Astronomie erschwert die Helligkeit des Nachthimmels durch künstliches Licht die Beobachtung und Erforschung von Himmelsobjekten.

Die Auswirkungen auf die Natur sind gravierend und werden immer noch unterschätzt. Lichtverschmutzung stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von Tieren (z. B. Vögeln, Insekten) und Pflanzen. Die künstliche Beleuchtung kann zu Verhaltensänderungen führen, indem sie Zugvögel desorientiert, nachtaktive Tiere bei der Nahrungssuche behindert und die Fortpflanzungsmuster von Lebewesen beeinträchtigt. Dies kann wiederum die ökologischen Gleichgewichte stören. Wir alle kennen die "Motten, die das Licht umschwärmen" - leider ist das nicht romantisch, denn die ausdauernde Lichtquelle motiviert die Nachtfalter zu unermüdlichem Dauerflug bis hin zum Tod. Damit ist die Lichtverschmutzung eine der Hauptursachen für den Rückgang dieser Tierarten.

Bei Menschen kann Lichtverschmutzung zu Gesundheitsproblemen führen. Das unnatürlich helle Licht kann den Melatoninspiegel beeinflussen, ein Hormon, das den Schlaf-Wach-Zyklus reguliert. Die Folgen sind Schlafstörungen, Stimmungsstörungen und andere gesundheitliche Probleme. Darüber hinaus ist Lichtverschmutzung auch eine Form der Energieverschwendung. Durch die unnötige Abstrahlung von Licht in die Atmosphäre geht eine erhebliche Menge an Energie verloren.

Zu Maßnahmen gegen die Lichtverschmutzung gehören die Verwendung von energiesparenden Leuchten mit gerichtetem Licht z. B. durch Lichtschirme, um das Licht nach unten zu lenken und die seitliche Ausbreitung zu minimieren; die Anpassung der Beleuchtungsstärke an den tatsächlichen Bedarf, um Energie zu sparen; die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Auswirkungen von Lichtverschmutzung und die Förderung umweltfreundlicher Beleuchtungspraktiken sowie die Einführung von Gesetzen und Vorschriften zur Begrenzung der Lichtverschmutzung. Jede(r) Einzelne kann aber auch zuhause aktiv werden: schalten Sie Garten- und Außenbeleuchtungen nachts aus. Ein einfaches Mittel ist, verstärkt mit Bewegungsmeldern zu arbeiten, sie schalten die Beleuchtung ein, wenn sie benötigt wird. Moderne Anlagen können zwischen Menschen und Tieren unterscheiden und schalten nur, wenn sich Menschen in der Nähe befinden.

Viele Tipps und Hintergrundinformationen finden Sie zum Beispiel unter: www.sternenpark-schwaebische-alb.de

Gute Nachrichten für umweltbewusste Hausbesitzer in Sachsen!

Ab August unterstützt der Freistaat Sachsen den Kauf von Balkonkraftwerken mit einer Förderung von insgesamt 6,5 Millionen Euro.

Mit einem Balkonkraftwerk können Mieter jährlich zwischen 100 und 200 Euro an Stromkosten einsparen, wodurch sich diese Investition als lukrativ erweist. Bundesweit haben bereits einige Städte und Regionen die Anschaffung solcher Kraftwerke gefördert, und nun zieht auch Sachsen nach.

Ab August können Bewohner 300 Euro pro Haushalt als Zuschuss erhalten, wenn sie ein Balkonkraftwerk kaufen. Der Kaufpreis von Balkonkraftwerken liegt etwa bei 600 Euro, was bedeutet, dass Käufer bis zu 50 Prozent des Preises sparen können. Dies führt zu einer schnelleren Amortisierung und Gewinnerzielung.

Es gilt eine Leistungsgrenze von 300 bis 600 Watt für die geförderten Balkonkraftwerke und ihr Zubehör. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter können die Förderung beantragen, wobei Mieter vorher die Zustimmung ihrer Vermieter einholen müssen.

Der maximale Förderbetrag beträgt 300 Euro pro Haushalt, und es wird nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt bezuschusst. Der Antrag wird einfach bequem online bei der SAB gestellt und die erforderlichen Daten werden in einem Online-Formular eingetragen. Ausnahmen von der Förderung sind Zweitwohnsitze in Sachsen sowie Balkonkraftwerke mit einer Leistung von über 800 Watt.

Weitere Infos erhalten Sie über den nebenstehenden QR-Code oder unter: https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen

Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe bei der Installation? Die AG Klimaschutz BED2030 hilft Ihnen gern weiter. Tel. 0174 – 94 36 053 oder klimaschutz@stadt-brand-erbisdorf.de