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Bergstadtecho Brand-Erbisdorf
Ausgabe 7/2024
Aus Stadt- und Rathaus
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In aller Klarheit: Hausfriedensbruch!

Wir alle sollten es akzeptieren: das Eigentum eines Anderen. Hiermit meine ich auch Grundstücke und beschränkt zugängliche Bereiche. Zumeist ist es sogar abgegrenzt und mit Verbotsschildern versehen, egal ob es in privater bzw. unternehmerischer Hand oder kommunalem bzw. staatlichen Eigentum liegt.

Speziell geht es mir hier um den städtischen Sportplatz an der Dammstraße. Berechtigte haben dafür Nutzungsverträge zu bestimmten Zeiten (z.B. Schul- und Vereinssport unter jeweiliger Aufsicht und Betreuung). Sportler und Zuschauer sind dann bei angemeldeten Wettkämpfen, Trainings und Veranstaltungen gleichermaßen willkommen. Außerhalb dieser (zeitlich begrenzten) Aktivitäten haben Nichtberechtigte dort nichts zu suchen.

Seit geraumer Zeit musste die Stadtverwaltung wiederkehrend unerlaubtes Betreten und Benutzen des umzäunten Sportplatzgeländes Dammstraße feststellen, teils mit Sachbeschädigung einhergehend. Zwischenzeitliche persönliche Ansprachen bei bisherigen Vorkommnissen wurden leider ignoriert, ebenso die am Eingang sowie an weiteren Stellen am Zaun befindlichen Hinweisschilder!

Geduld ist endlich. Gegen jedermann wird also seit kurzem durch das städtische Ordnungsamt Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt und nach hausinterner Abstimmung mitunter gar ein Betretungsverbot ausgesprochen.

So schön wie stromern auch ist, wie cool individuelles Ballspiel in der Freizeit halt sein mag - nichts rechtfertigt das Übertreten jener Grenze, die ein Eigentümer anderen vorgeben darf (und mitunter muss). Und solche Grenzen müssen auch Kinder und Jugendliche begreifen, gerade wenn sie zeitweise auf sich allein gestellt sind.

Der Oberbürgermeister