Über Jahre wurden bauliche Maßnahmen der Stadtkernsanierung bei uns durchgeführt. Für die Ermittlung der gesetzlichen Ausgleichsbeträge dienten die Bodenrichtwerte des Landkreises Mittelsachsen per 01.01.2022. Insgesamt sind 215 Anhörungen im Januar 2024 an die betroffenen Grundstückseigentümer/innen im ehemaligen förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Stadtkern BED“ verschickt worden.
Im Februar dieses Jahres wurden die individuellen Bescheide zugestellt. Überwiegend wurde gezahlt, wobei auch 26 Widersprüche vorliegen. Diese wurden bis Ende März 2024 gesammelt, konnten jedoch aufgrund anderweitiger Arbeitslast nicht sogleich bearbeitet werden. (Eine vorgeschriebene Frist zur Widerspruchsbearbeitung gibt es übrigens nicht.) Nunmehr ist vorgesehen, dass alle Widersprüche bis Mitte September 2024 von der Verwaltung/ Widerspruchsbehörde abgearbeitet und individuell beantwortet werden.